Statement

Steuerschätzung: Trotz Aufwärtsrevision bleibt Haushaltsplanung herausfordernd

„Im Großen und Ganzen bestätigt die Interimsschätzung im September angesichts der bestehenden Unsicherheiten die Mai-Steuerschätzung. Berücksichtigt man Mindereinnahmen durch Steuerrechtsänderungen, hat sich das allerdings weiterhin trübe Bild etwas gebessert. Nach einem drastischen Einbruch im laufenden Jahr legen die Steuereinnahmen im Jahr 2021 trotz der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wieder kräftig zu. Doch bleiben sie im kommenden Jahr weiter deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Das stellt die Haushaltsplanung für Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Sollte es sich bei den kommenden Schätzungen bestätigen, dass der noch im Herbst geschätzte Pfad nicht wieder erreicht wird, müssen die Haushaltspläne merklich angepasst werden, wenn die Budgetziele aus der Vorkrisenzeit eingehalten werden sollen.

Die vorliegenden Zahlen lassen es möglich erscheinen, dass der Bund ohne größere Sparanstrengungen die Schuldenbremse im kommenden Jahr wieder einhält. Konjunkturkomponente und die erlaubte strukturelle Verschuldung dürften sich nach derzeitigem Stand auf 25 Mrd. Euro belaufen. Dazu kommen Rücklagen in Höhe von knapp 50 Mrd. Euro, die nach Ende des laufenden Haushaltsjahres nochmal zulegen könnten, da z.B. mehr Ausgaben für Überbrückungshilfen eingeplant sind, als wohl abfließen werden und auch die Steuereinnahmen sowie die EU-Eigenmittelzahlungen sich günstiger darstellen, als bisher geplant. Dem stehen „nur“ 43 Mrd. Euro weniger geplante Einnahmen im Vergleich zum Herbst 2019 gegenüber.

Doch wäre es nicht klug, die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 anhand der Vorgaben der Schuldenbremse zu fixieren. So sind die Prognosen angesichts der weiterhin andauernden wirtschaftlichen Krise mit großer Unsicherheit behaftet. Der Ausblick auf das kommende Jahr und selbst der Stand des laufenden Jahres können sich in der kommenden Steuerschätzung im November sehr anders darstellen. Die Haushaltsplanung müsste gegebenenfalls in kurzer Zeit wieder umgeworfen werden. Zudem wäre mit Blick auf die Unwägbarkeiten der Folgejahre nicht klug, die Rücklagen aufzubrauchen. Dadurch würde letztlich dann das Einhalten der Schuldenbremse im Jahr 2022 politisch deutlich erschwert, schließlich können Rücklagen nur einmal genutzt werden, und nach derzeitiger Vorausschau dürfte die Wirtschaftskraft durch die Corona-Krise im Vergleich zum Vorkrisenpfad immer noch geschwächt sein.“