Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Internet-Seiten kann man so machen,
dass alle die Internet-Seiten benutzen können.
Zum Beispiel mit großer Schrift oder in leichter Sprache.
Das nennt man barriere·frei.

Viele Internet-Seiten sind aber nicht barriere·frei.
Dann ist es für manche schwer,
die Internet-Seiten zu benutzen.
Menschen, die nicht so gut lesen können.
Menschen, die Deutsch lernen.

Gibt es auf unserer Internet-Seite Barrieren?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Welche Barrieren es gibt. 
Wo Barrieren sind.
ifw-medien@ifw-kiel.de

 

Der folgende Text ist nicht mehr in leichter Sprache.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft ist bestrebt, die Websites des Instituts im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir haben die Internetseiten des Instituts im Jahr 2021 anhand der BITV-Selbstbewertung über eine Webagentur testen lassen.  

Im Ergebnis sind unsere Webseiten zum Teil barrierefrei. Die Selbstbewertung umfasste 92 Schritte. Davon nicht erfüllt waren 9 Prüfschritte, nur teilweise erfüllt waren 15 Prüfschritte. 

Die nicht erfüllten Prüfschritte bezogen sich zusammengefasst auf folgende Bereiche: 

  • Kontraste von Texten und Grafikelementen nicht ausreichend 

  • Tastaturbedienung teilweise nicht schlüssig und funktional  

  • Klare Abgrenzung von einzelnen Elementen wie Überschriften und Listen fehlt teilweise 

An allen nicht erfüllten Prüfschritten haben wir gearbeitet und ließen Fehler von unserer Webagentur beheben. Die Umsetzung erfolgte bis Januar 2022. 

Zudem wurden fehlerhafte Punkte identifiziert, die redaktionell lösbar sind. Diese werden wir für zukünftige Webseiten direkt umsetzen. Bereits bestehende Seiten werden wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Gesamten anpassen, da aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Seiten der Unverhältnismäßigkeitsgrundsatz zutrifft. Die gesamte Umsetzung würde eine übermäßige Organisationslast bedeuten und erhebliche finanzielle Lasten für die Institutsverwaltung. Diese beiden Gründe sind explizit in Erwägungsgrund 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als Unverhältnismäßigkeitskriterium genannt.  

Wo wir Inhalte von Drittanbietern verwenden, sind diese möglicherweise nur eingeschränkt zugänglich. Das gilt zum Beispiel für Kartenanwendungen oder multimediale Formate. Für manche dieser Inhalte stellen wir Alternativen zur Verfügung. 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail welche Barrieren es gibt und wo diese auftreten.

ifw-medien@ifw-kiel.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Kiel Institut für Weltwirtschaft
Kommunikation
Kiellinie 66 
24105 Kiel

Telefon: 0431 8814-774

Beschwerdeverfahren

Die Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG wurde beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein eingerichtet. An diese Stelle können Sie sich wenden, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Sollte das der Fall sein, ist es dennoch unser Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren und dessen Ablauf.

Beschwerdestelle zu Barrieren bei Informationen öffentlicher Stellen im Internet

Des Weiteren erreichen Sie die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de