Die Europäische Union erhebt ab dem 4. Juli 2024 vorläufige Ausgleichszölle in Höhe von 21 Prozent auf aus China importierte batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV). Dieser Schritt folgt einer Untersuchung, die Beweise für WTO-widrige Subventionen für chinesische BEVs erbracht hat. Die EU ist damit der letzte große Markt, der neue Handelsschranken gegen chinesische BEVs errichtet. Die Einfuhr chinesischer Kraftfahrzeuge könnte deutlich zurückgehen, die Preise für E-Autos dürften sich dennoch langfristig kaum ändern. Für die EU könnte es jetzt besonders vorteilhaft sein, ihre Zollpolitik auch gegenüber anderen WTO-Mitgliedern anzupassen.