Wirtschaftspolitischer Beitrag

Öffentliche Verschuldung nach der Corona-Krise: Was muss getilgt werden und wo liegen die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte?

Autoren

  • Boysen-Hogrefe
  • J.
Erscheinungsdatum

Der Autor stellt fest, dass aus jetziger Perspektive mit einem Anstieg des Bruttoschuldenstands auf rund 80 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt zu rechnen ist. Dabei sehen die Vorgaben der „Schuldenbremse“ nur für einen Teil der zusätzlichen Schulden eine Tilgung vor. Wegen der hohen Bonität des Bundes ist eine nur teilweise und auf mehrere Jahre angelegte Tilgung angemessen, so dass eine umfangreiche Vermögensabgabe nicht notwendig ist, um die Tilgungsvorgaben zu erreichen. Der Autor betont, dass an der „Schuldenbremse“ festgehalten werden sollte, um diese Bonität zu erhalten. Mit Blick auf die Sozialversicherungen wird festgestellt, dass deren Rücklagen im Zuge der Krise aufgebraucht werden dürften und Reformen, die angesichts des demografischen Wandels ohnehin notwendig geworden wären, früher stattfinden sollten. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland dürften hingegen durch die Kreditaufnahme der EU-Kommission, der EIB und des ESM zunächst nicht belasten werden, anders als durch die derzeit diskutierten höheren BNE-Eigenmittelzahlungen. Der Autor weist darauf hin, dass durch den Konjunktureinbruch die mittelfristigen Aussichten eingetrübt wurden, was im Rahmen der „Schuldenbremse“ eine stärkere Konsolidierung über die vorhersehbaren Tilgungsanforderungen hinaus erfordern könnte. Vor diesem Hintergrund sieht der Autor Haushaltsdisziplin und Subventionsabbau als geboten an.

Experte IfW Kiel

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