Wirtschaftspolitischer Beitrag

Steuerfahndung ohne Rückhalt: Das eingeschränkte Interesse der Länder an Steuermehreinnahmen

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  • Jens Boysen-Hogrefe
Erscheinungsdatum

Jüngst machten Berichte über die berufliche Neuorientierung einiger Steuerfahnder aus einem Finanzamt in Wuppertal die Runde. Der Vorwurf steht im Rau

Experte IfW Kiel

Es verwundert sehr, dass ausgerechnet die Finanzministerien scheinbar nur wenig Interesse an der Überführung von „Steuersündern“ und Steuermehreinnahmen haben. Doch der scheinbare Wahnsinn hat auch Methode. Die veranlagten Steuern wie die Einkommen‑ oder die Körperschaftsteuer werden von Finanzämtern eingetrieben, die wiederum den Ländern unterstehen. Die Einnahmen der Länder fließen in den Länderfinanzausgleich. Mehreinnahmen bedeuten also nicht im gleichen Maße mehr finanzielle Spielräume für das Land. Vielmehr steigen entweder die Nettozahlungen in den Länderfinanzausgleich bzw. sinken die Nettozuweisungen aus diesem System. Die anstehende Reform zum Jahr 2020 wird daran nur wenig ändern.

Aus Sicht eines Landes sind daher Mehreinnahmen in den eigenen Finanzämtern nicht von vordringlichem Interesse. Die Freude über Zuwächse bei den Steuereinnahmen ist nur dann ungeteilt, wenn sie in allen Ländern auftreten. Von großem Interesse ist es hingegen, das eigene Land auch als Standort gegenüber den anderen Ländern zu profilieren. Wenn Standortentscheidungen mit Arbeitsplatzverlagerungen einhergehen, dann wird davon die Sozialstruktur tangiert. Ein Großteil der Sozialausgaben wiederum liegt in der Verantwortung der Kommunen, die finanziell mit ihren Ländern eng verbunden sind. Soll hießen: Auf den Arbeitgeber vor Ort möchte das Land auf keinen Fall verzichten, auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuerzahlungen schon eher.

Zwei Varianten bieten sich an, dieser Gemengelage zu entkommen. Erstens eine Reform des Länderfinanzausgleichs, so dass dieser deutlich weniger umverteilt und Mehreinnahmen in größerem Umfang in den Ländern verbleiben oder zweitens, die Aufsicht über die Finanzämter und Steuerfahndungen, die mit den veranlagten Steuern befasst sind, auf den Bund zu verlagern. Da erst vor kurzem die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit einigem Aufwand neu verhandelt wurden, ist die Durchsetzung der ersteren Variante wenig wahrscheinlich. Die zweite bedeutet zwar auch einen nicht unerheblichen Aufwand – vor wenigen Jahren hat der Bund die Verwaltung der Kfz-Steuer übernommen, was mit einigen Anlaufschwierigkeiten verbunden war –, doch dürfte dieser Schritt die Anreize in der Leitung der Steuerfahndungen richtig setzen.

Das Eigeninteresse des Bundes an Steuermehreinnahmen ist nicht so zwiespältig wie das der Länder, weil der Standortwettbewerb innerhalb Deutschlands den Bund nicht tangieren sollte. Eine verbesserte Durchsetzung des Steuerrechts würde sicherlich die Akzeptanz des Steuersystems in der Bevölkerung stärken, womit schon sehr viel gewonnen wäre. Mögliche Mehreinnahmen könnten dann zur Absenkung von Steuersätzen genutzt werden. Das würde dann allen Steuerpflichtigen zugutekommen und auch einen Beitrag zum Thema Steuerwettbewerb leisten. Diesmal allerdings nicht zwischen den Bundesländern, sondern international, wo nach dem Vorpreschen der USA in den kommenden Jahren einiges an Bewegung stattfinden dürfte.

(Leicht veränderte Fassung eines Gastkommentars, der am 24. Januar 2018 unter dem Titel „Einnahmen? Kein Interesse“ in „Die Welt“ erschienen ist.)

In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.