Wirtschaftspolitischer Beitrag

Die Brexit-Verhandlungen dürfen kein Hasenfußrennen werden

Cover Kiel Focus Brexit

Autoren

  • Dennis J. Snower
  • Rolf J. Langhammer
Erscheinungsdatum

Die Brexit-Verhandlungen ähneln dem Hasenfußrennen im James-Dean-Film „…denn sie wissen nicht, was sie tun“, bei dem der gewinnt, der vor einem Abgrund zuletzt bremst. Die EU besteht auf der Unteilbarkeit aller vier Binnenmarkt-Freiheiten (Güter, Dienstleistungen, Personen und Kapital) als Basis einer Vereinbarung. Die Briten wollen nur ein Freihandelsabkommen über Güter akzeptieren und verlangen für die drei anderen Freiheiten flexible Einzelregelungen.

Die Brexit-Verhandlungen ähneln dem Hasenfußrennen im James-Dean-Film „…denn sie wissen nicht, was sie tun“, bei dem der gewinnt, der vor einem Abgrund zuletzt bremst. Die EU besteht auf der Unteilbarkeit aller vier Binnenmarkt-Freiheiten (Güter, Dienstleistungen, Personen und Kapital) als Basis einer Vereinbarung. Die Briten wollen nur ein Freihandelsabkommen über Güter akzeptieren und verlangen für die drei anderen Freiheiten flexible Einzelregelungen.

Doch Starrsinn schadet allen. Kanzlerin Merkel gesellte sich auf dem jüngsten EU-Gipfel in diplomatischer Vorsicht zu den Rufern nach Kompromissbereitschaft und mahnte mehr Flexibilität an – von beiden Seiten.

Die Kosten eines „No Deal“ wären immens. EU und Briten müssten Grenzkontrollen und ein neues Überwachungs- und Regulierungssystem einführen, um die Einhaltung technischer Standards sicherzustellen, Mehrwertsteuer zu erstatten, Zölle zu überprüfen etc. Die EU und die Briten haben dafür weder das physische Kapital noch das Personal. Experten veranschlagen für den Aufbau der notwendigen Strukturen 5 bis 7 Jahre. Wenn EU und Briten nach einem „No Deal“ erwartungsgemäß auf den genannten Kontrollen bestehen, dann wird es nicht zu Handel mit Zöllen kommen, sondern zu einem abrupten Handelsstillstand.

Dabei ist der Handel zwischen Briten und EU bedeutend größer als der zwischen den USA und China, deren Handelskrieg derzeit international Märkte und Konjunktur erzittern lässt. Über 45 Jahre gewachsene grenzüberschreitende Lieferketten für eine heute übliche Just-in-Time-Produktion lassen sich de facto nicht mehr entflechten.

Wer nach Kompromissen sucht, muss vor allem beantworten, wie die Grenze zwischen EU-Mitglied Irland und Nordirland offen bleiben kann. Die EU sollte jetzt vorangehen, denn sie kann sich Zugeständnisse politisch und wirtschaftlich eher leisten als das wirtschaftlich schwächere Königreich und war bislang weniger kompromissbereit als die Briten mit ihrem Chequers-Plan.

Sonderwege für einzelne Länder  zeigen sowohl die EU-Historie als auch die Vorschläge der Briten. So wurde schon das Nicht-Mitglied DDR über den zollfreien innerdeutschen Handel contra legem zu einem informellen Mitglied der EU-Zollunion, weil dieser Handel für die Bundesrepublik unverhandelbar war. Der Sonderstellung Irlands, das besonders eng mit Großbritannien verbandelt ist, kann mit Blick auf die Personenfreizügigkeit durch die fast hundert Jahre alte „Common Travel Area“-Absprache Rechnung getragen werden. Sie macht Iren die Einreise nach Großbritannien besonders leicht. Dies ist schon Teil der britischen Vorschläge.

Unter den vier Freiheiten sollte die Personenfreizügigkeit ohnehin am ehesten kompromissfähig sein. Schon jetzt wird dieses Prinzip im Zuge des Zuwandererstroms innerhalb des Schengen-Raums regelmäßig de jure suspendiert oder de facto unterlaufen. Die EU verliert also materiell mit einem Kompromiss nicht viel, während die Briten zumindest aus eigener politischer Sicht viel gewinnen. Obwohl sie nie Schengen-Mitglied waren, wäre es für sie ein wichtiges Symbol für die Rückgewinnung der Grenzhoheit.

Allerdings sollten Einschränkungen der Personenfreizügigkeit da enden, wo diese die Grundlage für freien Handel ist, der ja auch den Briten besonders wichtig ist. Deshalb sollte die EU darauf drängen, dass neben dem Güterhandel auch jener Teil des Dienstleistungshandels frei ist, den selbstständige Unternehmer aus der EU erbringen, seien es Handwerker, Rechtsanwälte oder Ärzte. Ohnehin mangelt es Großbritannien hier häufig an qualifizierten Anbietern.

Auch sollte die EU auf  die gegenseitige Niederlassungsfreiheit drängen, damit Firmen über Niederlassungen Dienstleistungen erbringen können. Dies sollte  den Briten wegen der Bedeutung von Niederlassungen im Handel mit Finanzdienstleistungen an sich besonders entgegenkommen. Die Chequers-Vorschläge erwähnen explizit diesen Punkt, pochen aber auf noch auszuhandelnde Einzelregelungen.

Wären Güterfreihandel, Personenfreizügigkeit im Dienstleistungshandel und Niederlassungsfreiheit gegeben, ließen sich auch Kontrollen der Kapital- und Arbeitskräftewanderung zwischen Irland und Nordirland vermeiden.

Hinter dem Wunsch Londons nach Einzelfallregelungen steht das Ziel, die Wiedergewinnung der Kontrollhoheit zu dokumentieren. Das sollte die EU ernst nehmen, mag es auch wirtschaftlich unvernünftig und letztlich illusorisch sein. Sie sollte schon deshalb Einzelregelungen akzeptieren, um nicht bei einem etwaigen zweiten Brexit-Referendum der Arroganz geziehen zu werden und damit die Chance für eine Kurskorrektur zu verspielen.

Mit etwas Flexibilität könnte das Besorgnis einflößende Bild des Hasenfußrennens dann vielleicht doch noch geschreddert werden. James Dean sollte kein Vorbild für die Brexit-Verhandlungen sein.

(Leicht geänderte Version eines Gastkommentares, der am 25.10.2018 unter dem Titel „Nichts für Halbstarke“ im Handelsblatt erschienen ist.)


Coverfoto: © European Union 2017 - Source : EP

In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.

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