Über die Debatte um indirekte Landnutzungsänderungen

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Autoren

  • Ruth Delzeit
  • Mareike Söder
Erscheinungsdatum

Vor dem Hintergrund global hoher Lebensmittelpreise wird der Beitrag von Biokraftstoffen dazu kontrovers diskutiert. Dies hat die Diskussion über das Potenzial von Biokraftstoffen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THGE) erneut entfacht.

Experte IfW Kiel

Vor dem Hintergrund global hoher Lebensmittelpreise wird der Beitrag von Biokraftstoffen dazu kontrovers diskutiert. Dies hat die Diskussion über das Potenzial von Biokraftstoffen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THGE) erneut entfacht. Während fast alle Erzeugungspfade von Biokraftstoffen weniger Treibhausgase erzeugen als die Verbrennung fossiler Kraftstoffe verursacht, wird diese positive Treibhausgasbilanz von Kritikern der Förderung von Bioenergie in Frage gestellt, weil potenzielle indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) die Einsparungen wieder zunichtemachen sollen. Bei den Emissionen durch iLUC wird postuliert, dass die Produktion von Biokraftstoffen an anderen Stellen der Welt zu einer Ausweitung der für Nahrungs- und Futtermittel genutzten landwirtschaftlichen Fläche führt, die mit großen Treibhausgasemissionen verbunden sei und diese kausal den Biokraftstoffen angerechnet werden müssten. Die Europäische Kommission (EK) hat durch den Vorschlag einer neuen Direktive eine Reform ihrer Biokraftstoffregulierung vorgeschlagen, die unter anderem die Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen durch das europäische Biokraft-stoffmandat in der Treibhausgasbilanz berücksichtigen soll.

Bei iLUC handelt es sich um eine Reaktion auf Veränderungen der internationalen Agrarmärkte. Dieser Effekt wird dadurch hervorgerufen, dass die steigende Produktion von Biokraftstoffen die Nachfrage nach Agrarrohstoffen erhöht und gleichzeitig das Angebot an Nahrungsmitteln verringert. Als Folge steigen die Agrarpreise und bieten damit Anreize, die Agrarproduktion durch Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen auszuweiten. Die mit dieser Konversion von Natur- oder Weideflächen einhergehenden THGE können vergleichsweise hoch sein. Diese gilt insbesondere für diejenigen Biokraftstoffe, bei deren Produktion keine Futtermittel als Nebenprodukte erzeugt werden.

Welche Markteffekte die Förderung von Biokraftstoffen tatsächlich verursacht, kann nur auf der Basis von ökonomischen Simulationsmodellen untersucht werden. Eine detaillierte Studie wurde in dem Zusammenhang von David Laborde (IFPRI) für die EU-Kommission im Jahr 2011 durchgeführt. In dieser Studie wird die Summe der Landnutzungsänderungen – also direkte und indirekte – berechnet, die durch die EU-Biokraftstoffquote hervorgerufen wird. In dem von Laborde genutzten Modell ist es methodisch und konzeptionell nicht möglich, zwischen direkten und indirekten Effekten zu unterschieden.

Konzeptionell wäre es möglich, die Auswirkungen einer Förderung von Biokraftstoffen auf die globale Landnutzung zu berechnen. Dazu müsste ein geographisch hoch aufgelöstes Modell die Auswir-kungen einer erhöhten Nachfrage nach Agrarrohstoffen auf die lokale Landnutzung weltweit abbilden können. Nur dann wäre es möglich, die zu erwartenden THGE abzuschätzen. Ein solches Modell gibt es derzeit nicht, so dass alle Abschätzungen von möglichen THGE durch iLUC nicht modellbasiert sind. Es ist daher unmöglich, der angestiegenen Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion einen iLUC-Emissionswert kausal zuzuordnen. Folglich können iLUC-Effekte keiner einzelnen Frucht oder einzelnen Ländern zugeschrieben werden. Die EU-Kommission weist dennoch in der vorgeschlagenen Direktive die Mitgliedsstaaten dazu an, auf der Basis von bestimmten rohstoffspezifischen iLUC-Emissionsfaktoren regelmäßig über die verursachten iLUC-Emissionen zu berichten. Rohstoff- oder länderspezifische iLUC-Emissionsfaktoren auszuweisen, hat aber aus den oben genannten Gründen keine vertretbare wissenschaftliche und konzeptionelle Basis.

Ein realisierbarer und effektiver Vorschlag, die gesamten THGE (Emissionen durch Landnutzungsänderungen und Prozessemissionen), die durch das EU-Mandat verursacht werden, zu berücksichtigen, ist, die Mindestanforderung zur Einsparung von THGE anzuheben. Diese liegt derzeit bei 35 Prozent, was bedeutet, dass Biokraftstoffe der Quote der EU-RED nur dann angerechnet werden, wenn sie verglichen zu fossilen Energieträgern 35 Prozent THGE einsparen. Die in der vorgeschlagenen Direktive bereits 2014 anstatt 2017 vorgesehene Erhöhung der Mindestanforderung auf 60 Prozent für Neuanlagen ist daher zu begrüßen. Sie gewährleistet, dass nur Biokraftstoffoptionen, die mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit weniger THGE als fossile Energieträger verursachen und somit zum Klimaschutz beitragen, gefördert werden. So würden nur die mit Blick auf die Emissionseinsparung effizientesten Rohstoffe die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-RED einhalten. Dies würde auch vermeiden, Biokraftstoffe zu fördern, die ein hohes Risiko haben, mehr THGE als fossile Alternativen zu verursachen. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1.7.2014 nach der vorgeschlagenen Direktive bzw. dem 1.1.2017 nach der bisherigen Regelung in Betrieb gegangen sind, wird nach dem Kommissionsvorschlag die Mindestanforderung ab 2018 auf 50 Prozent erhöht statt 2017 auf 50 Prozent und 2018 auf 60 Prozent. Dies kann als Entgegenkommen für die Biokraftstoffindustrie gewertet werden, wobei die Senkung der Beimischungsquote (siehe unten) als wichtigere Änderung anzusehen ist.

Unter der Annahme von Standardwerten für die Prozessemissionen aus der EU-RED würden die in Deutschland traditionell angewendeten Produktionstechnologien und angebauten Rohstoffe die 50-prozentige Mindestanforderungsgrenze nicht erfüllen. Gleichwohl schafft der höhere Grenzwert Anreize, modernere und energieeffizientere Produktionsprozesse einzuführen. Berechnungen des Zertifizierungssystems ISCC weisen darauf hin, dass Emissionswerte in der Praxis auch in Deutschland deutlich unter den Standardwerten liegen können, wenn Technologien genutzt werden, die auf dem neusten Stand sind.

Eine regions- und rohstoffunspezifische Mindestanforderung ist die einzige Möglichkeit, iLUC zu reduzieren, solange nur Biokraftstoffe eine bestimmte Treibhausgasbilanz erfüllen müssen. Das eigentliche Problem der Regulierung von iLUC ist allerdings die derzeit unvollständige Emissionsbilanzierung verschiedener Landnutzungspraktiken, bei der ausschließlich Biokraftstoffe berücksichtigt werden. ILUC kann nur direkt vermieden bzw. kontrolliert werden, wenn die gesamte landwirtschaftliche Produktion Nachhaltigkeitskriterien und vor allem einer Bilanzierung von THGE unterliegt. Dann würden alle landwirtschaftlichen Aktivitäten auf Augenhöhe hinsichtlich ihrer Klimabilanz bewertet werden. Dadurch könnten alle THGE kausal der jeweiligen Landnutzung für Nahrungs- und Futtermittel, die stoffliche Nutzung von Biomasse oder für die Bioenergie zugerechnet werden. Eine Einbeziehung der gesamten landwirtschaftlichen Aktivitäten in ein klimapolitisches Instrument ist deshalb eine wünschenswerte Option.

Ein weiterer bedeutender Änderungsvorschlag der EU-Kommission besteht in der Reduzierung des bisherigen Ziels einer 10-prozentigen Biokraftstoffquote bis 2020 im Transportsektor auf 5 Prozent. Dies betrifft vornehmlich traditionelle, für das Bioenergiemandat im Kraftstoffbereich anrechenbare Biokraftstoffe. Stattdessen sollen Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation begünstigt werden. Dabei handelt es sich um Biokraftstoffe, die aus Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden und/oder auf Flächen produziert werden, die nicht in Konkurrenz mit der Nahrungs- und Futtermittelproduktion stehen. Es ist richtig, dass diese Biokraftstoffoptionen ein deutlich vermindertes Risiko aufweisen, iLUC-Emissionen zu verursachen. Es ist allerdings fraglich, ob die Anreizmechanismen, die in dem Vorschlag der Direktive genannt sind (das sogenannte „Double Counting“ oder das „Quadruple Counting“) in diesem Fall zielführend sind, da einigen der in der Direktive genannten Optionen bisher die Marktreife oder Wettbewerbsfähigkeit fehlt. Ob die angestrebte Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehrssektor damit tatsächlich erreicht werden kann oder Emissionseinsparungen nur berechnet werden, ist daher abzuwarten. Die neuesten Erfahrungen mit der Nutzung von Abfällen, insbesondere gebrauchten Speiseölen deuten an, dass solche Maßnahmen zu neuen Verzerrungen führen können.

Grundsätzlich verkennt die iLUC-Debatte im Biokraftstoffsektor aber das Problem, dass knappe Landressourcen einer steigenden Nachfrage nach Agrarrohstoffen gegenüber stehen. Eine Einbeziehung der gesamten landwirtschaftlichen Aktivitäten in ein Klimaschutzregime – die Landwirtschaft trägt nicht unwesentlich zu THGE bei – ist daher wünschenswert, zumal Biokraftstoffaktivitäten nur einen kleinen Anteil der gesamten landwirtschaftlichen THGE ausmachen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Einführung eines nachhaltigen Landmanagements die effektivste Methode ist, ungewollte Landnutzungsänderungen, die hohe Emission verursachen, zu reduzieren. Ein nachhaltiges Landmanagement umfasst insbesondere einen effektiven Schutz von intakten Wäldern und Savannen auf der einen Seite und eine Produktivitätssteigerung auf den bereits genutzten Flächen und eine Reaktivierung von degradierten Flächen auf der anderen Seite.