Statement

Steuerschätzung: „Vorsicht beim Verplanen des Geldsegens“

­„Die Finanzministerien von Bund und Ländern sollten vorsichtig beim Verplanen des Geldsegens sein. Sinnvoll wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mit dem voraussichtlichen Plus die geplante Verschuldung zu reduzieren oder es in die Rücklage zu geben. Denn das gute Bild der Steuerschätzung ist mit erheblichen Risiken behaftet. Generell wird das inflationäre Umfeld von erhöhter Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung begleitet. Lieferengpässe könnten die deutsche Konjunktur gerade angesichts der jüngst beschlossenen Lockdowns in Teilen Chinas deutlich stärker dämpfen als in der Prognose der Bundesregierung angenommen. Zugleich ist der Fortgang des Kriegs in der Ukraine und seine Auswirkung auf die Weltwirtschaft unklar – insbesondere, wenn es zu einem umfangreichen Energieembargo kommen sollte, wäre die Grundlage der diesmaligen Schätzergebnisse erschüttert.

Schließlich berücksichtigt diese Steuerschätzung keine noch nicht ausgefertigten Rechtsänderungen wie das geplante Entlastungspaket oder den regelmäßigen Progressionsausgleich. Allein dieser Ausgleich der kalten Progression bedeutet im Schätzzeitraum implizit Mehrkosten von rund 30 Mrd. Euro gegenüber der vergangenen Steuerschätzung, sollte er wie in den Vorjahren gehandhabt werden.“