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Europäisches System zur Früherkennung von Krisen mit gravierenden Schwächen

Forscher des Prognosezentrums am Institut für Weltwirtschaft (IfW) haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das „Verfahren zur Vermei­dung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte“ analysiert. Es wurde nach der Finanzkrise 2011 in Europa eingeführt, mit seiner Hilfe soll zukünftigen Wirtschaftskrisen vorgebeugt werden. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass das so genannte Ungleichgewichteverfahren in seiner bisherigen Form die Erwartungen kaum erfüllen wird. Die Kritik der Forscher betrifft sowohl das methodische Konzept als Ganzes, die zur Krisenidentifikation ausgewählten Indikatoren als auch die fehlende Möglichkeit, eindeutige korrektive Handlungsempfehlungen abzuleiten und durchzusetzen.

Unscharfe wissenschaftliche Methodik

„Der für das gesamte Verfahren zentrale Begriff des makroökonomischen Ungleichgewichtes bleibt diffus“, so Prof. Stefan Kooths, Leiter des Prognosezentrums am IfW. Es sei weder ein theoretisches Gesamtkonzept noch eine in sich schlüssige Krisenerklärung erkennbar. Bei der Suche nach Fehlentwicklungen könne es nicht um „makroökonomische Trends“ gehen (z.B. die Entwicklung der Arbeitslosen­quote), die „das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft beeinträchtigen“, wie es in der entsprechenden EU-Verordnung heißt. Sondern umgekehrt müsse das Ziel sein, Funktionsstörungen zu identifizieren, die aufgrund ihrer systemischen Eigen­schaften auf makroökonomische Größen durchschlagen (z. B. die Verkrustung von Arbeitsmärkten). Der Begriff der „makroökonomischen Trends“ suggeriere hingegen, dass es makroökonomische Erscheinungen gäbe, die aus sich selbst heraus destabilisierend wirkten. Diese seien aber Folge, nicht Ursache von „Ungleich­gewichten“ im Sinne nachteiliger wirtschaftlicher Entwicklungen. Dies berge die Gefahr, Fehlentwicklungen mit Instrumenten zu begegnen, die zu neuen Verzerrungen im Wirtschaftsgefüge führen.

Auch das Konzept der „internationalen Wettbewerbsfähigkeit“, das im Ungleichgewichteverfahren eine prominente Rolle spielt, sei hochproblematisch, weil es auf Wirtschaftsräume überhaupt nicht sinnvoll anwendbar sei. Vielmehr lenke es von den eigentlichen Problemen ab. Die tatsächlichen Ursachen einer Krise, vor denen das Ungleichgewichteverfahren warnen soll, würden hingegen völlig unzureichend adressiert. „Es bleibt in der Konzeption des Verfahrens völlig unklar, welche konkre­ten Übertragungskanäle für die systemdestabilisierende Ausbreitung von wirtschaftspolitischen Fehlentwicklungen verantwortlich sind“, so Kooths. Insbesondere bestehe die Gefahr, ein schwaches Potenzialwachstum oder konjunkturelle Schwä­chephasen mit Fehlentwicklungen zu verwechseln, die im Sinne des Ungleichgewichteverfahrens das Gemeinschaftsinteresse in der Europäischen Union berühren. Wichtig sei daher eine klare Fokussierung des Verfahrens auf die Krisenfrüherkennung, aktuell sei es aber mit anderen Politikzielen überfrachtet (z. B. Entwicklungsziele der Agenda Europa 2020).

Indikatorenauswahl mit Schwächen

Kritik üben die Forscher auch an der Auswahl der makroökonomischen Daten. Beim Ungleichgewichteverfahren werden im so genannten Scoreboard 11 Haupt- und 28 Hilfsindikatoren betrachtet, deren Werte Aufschluss über Ungleichgewichte geben sollen. Deren Auswahl müsse überarbeitet und die Grenzwerte angepasst werden. So hätten weder die Arbeitslosenquote noch die Lohnstückkosten aus theoretischer und empirischer Sicht einen besonderen Nutzen für die frühzeitige Erkennung von krisenhaften Entwicklungen. Dagegen fehlten Indikatoren, die auf Strukturverzerrungen hindeuten könnten. Hierzu machen die Kieler Forscher verschiedene Vorschläge und empfehlen die Abweichung des Zinsniveaus vom Wachstumstrend, die realen Aktienkurse sowie ein sektorales Konzentrationsmaß für Investitionen. Letz­teres trage dem Problem Rechnung, dass die Fehlleitung von Kapital oftmals nicht gleichmäßig über alle Wirtschaftsbereiche streut, sondern in einzelnen Zweigen gehäuft auftrete. Dies könne, müsse aber nicht der Immobiliensektor sein.

Ableitung eindeutiger korrektiver Handlungsempfehlungen schwer möglich

Dass aufgrund der genannten Schwächen des Ungleichgewichteverfahrens eindeu­tige, korrektive Handlungsempfehlungen abgeleitet und durchgesetzt werden kön­nen, bezweifeln die Experten. Infolge des diffusen Konzepts von Ungleichgewichten dürfte ein politischer Konsens über ein länderspezifisches, korrekturbedürftiges Ungleichgewicht erst dann möglich sein, wenn sich dies bereits in einer Krise materialisiert habe. Darüber hinaus dürfte selbst bei einer Einigung über eine kor­rekturbedürftige Fehlentwicklung angesichts unterschiedlicher Entscheidungsinstanzen und eines starren Abstimmungsmechanismus so viel Zeit vergehen, dass der so genannte korrektive Arm zu spät greife. Ebenso wenig, wie es gelang, sich über den Begriff der makroökonomischen Ungleichgewichte zu verständigen, dürfte es Einvernehmen über die adäquaten Abwehrmaßnahmen geben – insofern zeige das Verfahren, dass man in der EU von einem wirtschaftspolitischen Konsens noch weit entfernt sei. „Internationale Erfahrungen mit wirtschaftspolitischen Überwachungsprogrammen haben immer wieder gezeigt: Entscheidend ist, dass die nationalen Akteure von der Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahmen überzeugt sind. Andernfalls laufen sämtliche, von außen vorgegebene Handlungsempfehlungen ins Leere. Reformen, die nicht aus Einsicht erfolgen, kommen selten in der Wirklichkeit an“, resümiert Kooths.

 

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