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Mögliche Effizienzgewinne durch die Einführung eines länderübergreifenden Emissionshandels für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor in der Europäischen Union
In der Europäischen Union (EU) wird voraussichtlich ab 2027 ein zweites Emissionshandelssystem (EU ETS2) für die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und kleine Energie- und Industrieanlagen eingeführt. Bis 2030 stellt das EU ETS2 keine eigenständige Säule der EU-Klimapolitik dar, sondern soll die Mitgliedstaaten beim Erreichen ihrer nationalen Ziele gemäß Lastenteilungsverordnung unterstützen. Wilfried Rickels, Christian Rischer, Felix Schenuit und Sonja Peterson untersuchen das EU ETS2 für das Jahr 2030 mit dem allgemeinen Gleichgewichtsmodell DART. In ihrer Analyse generiert die Einführung eines EU ETS2 etwa ein Viertel der Effizienzgewinne eines umfassenden Emissionshandelssystems, vorausgesetzt, die Nationalstaaten nutzen die Flexibilitätsmechanismen der Lastenteilungsverordnung und gleichen die regionale Verlagerung der Emissionsvermeidung durch den zwischenstaatlichen Emissionshandel aus. Dies gilt allerdings nur, wenn es nicht zu einer weitreichenden Preisstabilisierung im EU ETS2 kommt.
Schlagworte
- CO2 Emissionen
- CO2 Bepreisung
- CO2 Zertifikatehandel
- EU Klimapolitik
- Klimapolitik
- Europäische Klimapolitik
- Emissionshandel
- Allgemeines Gleichgewichtsmodell