Wirtschaftspolitischer Beitrag
Bremst das Ausschreibungssystem des EEG 2017 den Ausbau von Windenergie an Land?
Unter dem Ausschreibungssystem des EEG 2017 wird für Windenergie an Land zwischen Bürgerenergiegesellschaften und kommerziellen Anbietern unterschieden. Von den weniger strengen Konditionen für Bürgerenergiegesellschaften profitieren jedoch hauptsächlich große Projektierer. Der deutliche Preisabfall des Gebotswerts über die Ausschreibungsrunden macht es kaum möglich, Windparks gewinnbringend zu betreiben. Strafzahlungen bei Nichtrealisierung von Projekten können diesem Trend entgegenwirken und sicherstellen, dass der angestrebte Zubau von Windenergie erreicht wird.
Schlagworte
- Ausschreibungsverfahren
- EEG-Amendment 2017
- EEG-Novelle 2017
- Klimapolitik
- Windenergie