Wirtschaftspolitischer Beitrag
Ökonomische Bewertung eines Lieferkettengesetzes
Die Autoren setzen sich kritisch mit dem am 11.06.2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ auseinander. Insgesamt kommen sie zu dem Schluss, dass das Lieferkettengesetz erhebliche entwicklungspolitische Nebenwirkungen haben könnte, die die intendierten positiven Auswirkungen auf die Menschenrechts– und Umweltsituation in den betreffenden Ländern schmälern. Viele dieser Beobachtungen sind auch für entsprechende europäische Initiativen relevant. Das zentrale Problem des Gesetzes besteht darin, dass den heimischen Unternehmen zusätzliche Kosten und Risiken aufgebürdet werden, wenn sie mit Lieferanten in armen Ländern mit schwachen Institutionen Geschäfte machen wollen. Aus der Analyse folgt, dass eine gute Gesetzgebung zu internationalen Lieferketten die effektiven Handelskosten mit ärmeren Ländern nicht erhöhen darf, weil sonst kontraproduktive Effekte drohen. Aus dem gesinnungsethisch begrüßenswerten Ansatz eines Lieferkettengesetzes könnte so ein verantwortungsethisch fragwürdiges Unterfangen werden. Es wird argumentiert, dass ein europäischer Negativlisten-Ansatz die bessere Lösung darstellt, da er sowohl kostengünstiger als auch effektiver zu einer Stärkung der Menschenrechte beitragen würde. Damit ist eine zentral behördlich geführte Liste gemeint, die Unternehmen aufführt, die in Lieferketten mit europäischer Beteiligung nicht auftauchen dürfen.
Schlagworte
- globale Lieferketten
- Lieferkettengesetz