Wirtschaftspolitischer Beitrag

Für ein duales System der CO2-Bepreisung in Deutschland und Europa

Cover Kiel Focus Air pollution

Autoren

  • Gabriel Felbermayr
  • Sonja Peterson
  • Wilfried Rickels
Erscheinungsdatum

Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel schlägt vor, die bisher im europäischen Emissionshandel (ETS 1) nicht erfassten CO2-Emissionen (Verkehr, Gebäude) in einem neuen, zusätzlichen Emissionshandelssystem (ETS 2) zusammenzufassen, das von Deutschland und anderen willigen Ländern betrieben wird. Dieses System sollte mittelfristig auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden. Langfristig soll das ETS 1 mit dem neuen ETS 2 fusioniert werden, wobei dafür aber eine Absicherung der industriellen Basis durch ein Grenzausgleichsregime notwendig ist. Das IfW zeigt, dass die dafür notwendigen Informationen mit Hilfe eines intelligenten institutionellen Designs beschafft werden können.

Die Herausforderung: Hohe Kosten bei gleichzeitiger Verfehlung der Klimaziele

Der Klimawandel als Folge ansteigender globaler Treibhausgasemissionen bedroht den Wohlstand und die Sicherheit auf der Erde. Er ist mit signifikanten ökonomischen Kosten, zum Beispiel durch häufiger werdende extreme Wetterlagen, verbunden und wird zunehmend erhebliche Flüchtlingsbewegungen und politische Instabilitäten als Folge von Dürren, Nahrungsmittelknappheit oder Überschwemmungen auslösen.

Um die Auswirkungen, Risiken und insbesondere Unsicherheiten der Klimaänderungen zu begrenzen, hat die Weltgemeinschaft sich im Klimaabkommen von Paris in 2015 verpflichtet, den „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau“ zu halten. Außerdem sollen „Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (Artikel 2).

Um diese Ziele auch nur annähernd zu erreichen, bedarf es erheblicher globaler Anstrengungen. Europa und insbesondere Deutschland sind hier besonders gefordert: einerseits wegen der historischen Verantwortung (die kumulierten CO2-Emissionen der EU sind immer noch höher als die kumulierten CO2-Emissionen von China und Indien zusammen) und andererseits wegen der technologischen und finanziellen Herausforderungen, die Chance und Bedrohung zugleich sind. Der Ausstieg der USA aus dem Pariser Abkommen, erneut bestätigt im Rahmen des jüngsten G20-Gipfels in Osaka, verkompliziert die Dinge, weil die USA genauso wie Deutschland aus moralischen und historischen Gründen eine Vorreiterrolle einnehmen sollten.

Klimapolitik der Bundesrepublik Stand heute

Im Rahmen der europäischen Klimaverpflichtungen hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ungefähr die Hälfte der deutschen Treibhausgasemissionen fallen derzeit innerhalb des Europäischen Emissionshandelssystems an. Für die restlichen Emissionen ist Deutschland laut EU-Regulierung zu einer Reduzierung um 38 Prozent (gegenüber 2005) bis 2030 verpflichtet.

Deutschland droht dieses Ziel zu verfehlen, wenn nicht weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dies ist bemerkenswert, weil Deutschland zum Beispiel hohe Summen in die Energiewende investiert. Von 2000 bis 2015 sind Kosten von circa 150 Milliarden Euro angefallen; bis 2025 werden sie, Schätzungen von Haucap et al. (2016) zufolge, auf insgesamt 525 Milliarden Euro angewachsen sein. Der Strompreis in Deutschland gehört zu den höchsten in der OECD, sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich. Um die ökonomischen Belastungen in Grenzen zu lassen, muss die Klimapolitik nach Effizienzkriterien ausgestaltet werden. Das Nebeneinander verschiedener Instrumente, die unterschiedliche implizite CO2-Preise implizieren, ist ineffizient und macht die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft unnötig teuer.

Einheitliche Bepreisung der Emissionen – am besten durch Ausweitung des EU-Emissionshandels

Für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist eine möglichst einheitliche Bepreisung aller Emissionsquellen das wichtigste Instrument. So wird gewährleistet, dass Emissionen dort eingespart werden, wo dies am wirtschaftlichsten ist. Außerdem werden konsistente Anreize gesetzt, in neue Technologien zu investieren.

Ein Emissionshandelssystem stellt im Vergleich zur CO2-Steuer sicher, dass Emissionsreduktionsziele tatsächlich erreicht werden. Das ist bei Temperaturzielen, wie im Abkommen von Paris, vorteilhaft. Der existierende europäische Emissionshandel ist demnach ein geeignetes klimapolitisches Instrument, um die europäischen und auch die deutschen Emissionsziele effektiv, aber auch effizient zu erreichen. Allerdings umfasst er derzeit nur etwa 40 Prozent der europäischen Treibhausgasemissionen. Treibhausgasemissionen aus nicht EU-ETS-Sektoren werden sehr unterschiedlich belastet—auch im Vergleich zu Sektoren innerhalb des EU-ETS und im Vergleich zwischen den EU-Staaten. Faktisch haben die meisten EU-Staaten eine Vielzahl von impliziten CO2-Preisen, die sich nach Emissionsquelle und EU-Mitglied unterscheiden. Von einem einheitlichen CO2-Preis ist die EU daher sehr weit entfernt – und die Welt noch weiter.

Ausweitung des EU-ETS statt ineffizientem Politikmix

Die effizienteste Lösung besteht in der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, weil nur so eine Angleichung der CO2-Preise sowohl über Sektoren als auch Länder möglich ist (im Vergleich zu nationalen CO2-Steuern; im Vergleich zu einer europäischen einheitlichen CO2-Steuer gilt dieses Argument nicht). Diese Fokussierung und Aufwertung des europäischen Emissionshandels würde es auch erlauben, andere ineffiziente und teilweise fehlleitende Instrumente wie zum Beispiel die schrittweise Absenkung des EU-Flottenverbrauchs oder die Umlage der Einspeisevergütung aus dem deutschen Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) auf den Strompreis abzuschaffen bzw. anzupassen. Auch bei dirigistischen Eingriffen wie dem deutschen Kohleausstieg profitiert das Klima nur in dem Maße, wie die CO2-Zertifikatemenge sich als Folge dieser Stilllegung anpasst. Die Kohlekommission empfiehlt daher zu Recht, die Auktionsmenge zu reduzieren. Zusätzliche Politiken zur Förderung von Technologieentwicklung und zur Reduzierung von hohen Markteintrittskosten treibhausgasarmer oder -freier Technologien, die aber auch andere negative Effekte etwa des Straßenverkehrs (Staus, Feinstaubemissionen, Flächenversiegelung) adressieren, sollten dabei weiterhin das Emissionshandelssystem komplementieren.

Langfristig muss die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf ALLE Sektoren und Treibhausgase in Europa DAS zentrale Anliegen der europäischen (und deutschen) Klimapolitik sein. Die Erreichung dieses Zieles erfordert eine drastische Reform, die in drei Stufen erfolgen sollte. Dabei ist ein Übergangsregime erforderlich.

Zur Notwendigkeit eines Übergangsystems mit einem dualen Preissystem

Die Einbeziehung der bisher nicht dem ETS unterliegenden Sektoren in den EU-weiten Emissionshandel ist mit erheblichen Komplikationen verbunden.

Erstens: Die Grenzvermeidungskosten im Verkehr und in den privaten Haushalten sind den meisten Schätzungen zufolge sehr viel höher als in der Industrie. Daher würde eine Ausweitung des ETS zu höheren Emissionspreisen in den bisher erfassten Sektoren führen. Das ist aus wohlfahrtsökonomischer Sicht zunächst kein Problem. Weil aber global sehr unterschiedliche (und auch negative) CO2-Preise existieren, führt eine hohe CO2-Bepreisung in der EU zu sogenannten Leakage-Effekten, das heißt zu einer Verlagerung der industriellen Produktion ins außereuropäische Ausland und damit zu einer Beeinträchtigung der Effektivität der heimischen Klimapolitik. Es ist durchaus möglich, dass so zwar die europäischen Emissionen reduziert werden, die globalen Treibhausgasemissionen aber sogar steigen. Daher braucht es einen Grenzausgleich, der Importe nachbelastet und Exporte von der CO2-Bepreisung befreit, was aber zumindest kurzfristig schwierig ist (siehe weiter unten). Solange ein solcher Grenzausgleich nicht existiert, können unterschiedliche CO2-Preise zwischen Sektoren mit handelbaren Gütern (Industrie) im Vergleich zu Sektoren mit nicht-handelbaren Gütern (Verkehr, Wohnen) sinnvoll sein.

Zweitens: Ob die Erweiterung des EU ETS um nationale Sektoren europarechtlich möglich ist, ist umstritten. Ein Gutachten des Bundesumweltministeriums ist skeptisch; ein Sachstandsanalyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu positiveren Schlussfolgerungen. Jedenfalls aber gibt es erheblich politische Bedenken, wenn Deutschland unilateral den Verkehrssektor oder die Wärmenachfrage der privaten Haushalte in das europäische ETS einbringen würde. Die Preise für Emissionszertifikate würden sich für alle EU-Staaten erhöhen, so dass eine unilaterale Vorgehensweise bei den europäischen Partnern auf Widerstand stoßen würde. Unabhängig davon wäre die Effektivität einer zeitnahe Einbeziehung nationaler Sektoren unter anderem vor dem Hintergrund der derzeitigen Regelung zur Überführung der Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve sowie deren mögliche Löschung ab dem Jahr 2023 zu überprüfen bzw. würde eben die Anpassung solcher bestehender Regelungen im EU ETS erfordern.

Drittens: Die EU-Staaten haben sich zu länder- und sektorspezifischen Emissionszielen verpflichtet. Zur Verfolgung einer bestimmten Anzahl von Zielen braucht es auch eine entsprechende Anzahl von Instrumenten. Solange diese Ziele Gegenstand europarechtlicher Abmachungen sind, können daher unterschiedliche CO2-Preise parallel existieren.

Aus diesen Gründen ist in einer Übergangsphase ein duales Preissystem – ein einheitlicher EU-weiter CO2-Preis im bisher schon existierenden ETS („ETS 1“) und ein länderspezifischer CO2-Preis in bisher von ETS nicht erfassten Sektoren („ETS 2“) sinnvoll.

Dreistufige Vorgangsweise

Es empfiehlt sich eine dreistufige Vorgangsweise.

Im ersten Schritt werden in Deutschland (und idealerweise in anderen EU-Staaten) die bisher nicht durch das ETS erfassten Emissionen in einem neuen, zusätzlichen Emissionshandelssystem (ETS 2) erfasst. Für den Verkehrssektor oder den Gebäudesektor gibt es bereits Machbarkeitsstudien, die eine Integration über einen Upstream-Handel empfehlen. Hierbei geht man in der Wertschöpfungskette so weit zurück, bis eine praktikable Erfassung nachgelagerter Emissionen möglich ist. Entsprechend werden zum Beispiel Mineral- und Heizölverkäufe im Rahmen dieses ETS 2 erfasst. Diesen Ansatz wählen auch andere Emissionshandelssysteme etwa in Neuseeland oder Kalifornien für die Integration des Verkehrs- und Wohnungssektors. Dabei wird die Anzahl der Zertifikate im Einklang mit nationalen Vermeidungszielen festgelegt. Der Staat versteigert die Emissionsrechte im ETS 2 und lässt einen Sekundärhandel zu. Damit wird erreicht, dass es in den Sektoren Verkehr, Wohnen sowie private und öffentliche Dienstleistungen einen einheitlichen Marktpreis gibt, anstatt einer Vielzahl von verschiedenen impliziten CO2-Preisen und Instrumenten. Dies erlaubt Effizienzgewinne. Die Preisspanne zwischen dem alten ETS (ETS 1) und dem neuen System (ETS 2) gibt Auskunft über den Unterschied in den marginalen Vermeidungskosten der Sektoren in den beiden Systemen.

Die Erlöse der Versteigerung der CO2-Emissionsrechte werden zur Abschaffung der Stromsteuer und zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Ein Teil der Erlöse sollte für die Auszahlung eines Energiegeldes (Pauschalsumme pro Kopf) verwendet werden. Damit wird die soziale Verträglichkeit des Systems sichergestellt. Damit es nicht zu einer zu raschen und zu dramatischen Belastung der Haushalte kommt, sollten die ETS 2-Emissionsrechte zunächst relativ großzügig, aber mit einer ambitionierten jährlichen Reduktionsrate ausgegeben werden. Außerdem sollte über einen Maximalpreis nachgedacht werden, der die Belastung der Haushalte effektiv deckelt. Gleichzeitig sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass die Landwirtschaft (als Sektor mit handelbaren Gütern) Teil des ETS 1 wird als auch dafür, dass andere europäische Länder nationale analoge ETS 2-Systeme einrichten.

In einem zweiten Schritt werden nationalen ETS 2-Systeme zusammengeführt, so dass ein einziger EU-weiter CO2-Preis im ETS 2 existiert. Dies erlaubt die Realisierung weiterer Effizienzgewinne, weil innerhalb der EU dort Emissionen eingespart werden, wo dies am wirtschaftlichsten möglich ist.

In einem dritten Schritt erfolgt dann die Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 zu einem pan-europäischen, allumfassenden Emissionshandelssystem. Die Voraussetzung dafür ist die WTO-rechtskonforme Einrichtung eines Grenzausgleichssystems, das sicherstellt, dass die Produktion handelbarer Güter (Industrie) aus Wettbewerbsgründen nicht ins Ausland abwandert.

Grenzausgleich für faire Wettbewerbsbedingungen und zur Verhinderung von Emissionsverlagerung

Die unilaterale Einführung von CO2-Preisen in einem Land führt zu einer Verzerrung des internationalen Wettbewerbs. Als Folge sinken zwar die heimischen CO2-Emissionen, die im heimischen Verbrauch enthaltenen Emissionen sinken aber nicht zwangsläufig, weil sie zunehmend ausländische Emissionen enthalten. Es ist sogar möglich, dass ein unilaterales Vorgehen die globalen Treibhausgasemissionen steigen lässt, wenn relativ CO2-arme heimische Produktion durch relativ CO2-reiche ausländische Produktion ersetzt wird.

Um dies zu verhindern, schlägt die Literatur ein Grenzausgleichssystem vor, das den CO2-Gehalt der Exporte von der heimischen CO2-Bepreisung ausnimmt, jenen der Importe aber der heimischen CO2-Bepreisung unterwirft. Dieses System folgt der Logik der Mehrwertsteuer: Auch hier werden Exporte freigestellt und Importe nachbelastet. Dies ist vollkommen WTO-rechtskonform. In beiden Fällen gilt, dass der heimische Verbrauch mit einer einheitlichen Steuer belastet wird, unabhängig von der Herkunft der Güter. Der Grenzausgleich ist daher nicht-diskriminierend.

Voraussetzung für ein funktionierendes Grenzausgleichssystem ist die genaue Feststellung des CO2-Gehaltes von Importen und Exporten. Sonst drohen Handelsstreitigkeiten mit Ländern, die keine oder keine ähnlich hohe CO2-Bepreisung haben. Hierzu gilt es Mechanismen zu entwickeln, die das asymmetrische Informationsproblem lösen und zu einer wahrheitsgetreuen Auskunft über den CO2-Gehalt der Güter führen.

Ein Vorschlag für einen praktikablen Grenzausgleich

Ein sinnvolles Regime wäre das folgende: Importe werden mit einem durchschnittlichen, aus existierenden Input-Output-Statistiken ermittelten CO2-Gehalt (Referenzwert) angesetzt. Dies ist die Basis für die CO2-Bepreisung. Ausländische Exporteure können die für sie geltende Besteuerungsgrundlage senken, wenn sie nachweisen können, dass der CO2-Gehalt ihrer Produkte geringer als der Referenzwert ist. Dann werden die betroffenen Importe aus der Durchschnittsermittlung herausgenommen, was zu einem neuen, höheren Referenzwert führt. Zu diesem höheren Wert werden wieder Exporteure einen Anreiz haben, ihren CO2-Gehalt nachzuweisen, wenn dieser niedriger als der Referenzwert liegt. Sie werden dann ebenfalls aus der Durchschnittsermittlung herausgenommen, der Referenzwert steigt, und weitere ausländische Exporteure werden Anreize haben, ihren CO2-Gehalt nachzuweisen, und so weiter, bis eine wahrheitsgemäße Information für alle Transaktionen vorliegt.

Die Erstattung der heimischen Exporteure orientiert sich ebenfalls an einem Durchschnittswert. Wenn inländische Exporteure nachweisen können, dass der CO2-Gehalt ihrer Produktion höher als der Durchschnitt ist, erhalten sie eine höhere Erstattung. Sie werden aus der Durchschnittsberechnung entfernt, der Durchschnitt sinkt, weitere Exporteure erhalten Anreize, ihren CO2-Gehalt zu berichten, und so weiter.

Die Praktikabilität und juristische Umsetzbarkeit eines solchen Regimes müsste genau untersucht werden. Das oben beschriebene Beispiel zeigt aber, dass es kluge Mechanismen geben kann, die zu einer wahrheitsgemäßen Enthüllung der CO2-Gehalte von Importen und Exporten führen. Zur Überprüfung braucht es zusätzlich einen Klima-TÜV, der die Angaben überprüft und Zeugnisse ausstellt. Das ist ein bürokratischer Aufwand; vergleichbar mit der Ausstellung von präferenziellen Ursprungszeugnissen im internationalen Handel.

Planungssicherheit durch Mindestpreise und Ausgleich von Preisschwankungen: Zur Notwendigkeit einer europäischen „Emissions-Zentralbank“

Haushalte und Unternehmen benötigen ein verlässliches Preissignal für ihre langfristigen Investitionsentscheidungen. Daher sollte der europäische Emissionshandel (ETS 1) durch einen Mindestpreis komplementiert werden. Dies ist konform mit dem Pariser Klimaabkommen: Die Begrenzung des maximalen Temperaturanstiegs auf 2°C sollte durch ein Mengenziel (= Emissionshandel) sichergestellt werden. Ein Mindestpreis, der sich an den gesellschaftlichen Kosten einer Emissionstrajektorie im Einklang mit einem Temperaturanstieg von 1,5°C orientiert, ermöglicht, dass niedrigere Temperaturziele unterhalb von 2°C erreicht werden, wenn sich die Vermeidungskosten als entsprechend niedrig herausstellen sollten.

Die angepasste EU-Regulierung zur Überführung von freien Emissionszertifikaten in eine Marktstabilitätsreserve in Kombination mit der Löschung dieser Zertifikate ab 2023 trägt bereits zur Preisstabilität im europäischen Emissionshandel bei. Gleichzeitig verhindert die komplizierte Regelung, dass Teilnehmer, aber auch Aufsichtsbehörden und nationale Regierungen, eine eindeutige Preiserwartung bilden oder die Auswirkungen national komplementierender Maßnahmen eindeutig vorhersehen können. Eine unabhängige europäische „Emissions-Zentralbank“ könnte besser gewährleisten, dass Marktteilnehmer verlässliche Preiserwartungen bilden können. Sie hätte den Auftrag, durch den Auf- und Abbau von Reserven einen Mindestpreis zu etablieren und Preisschwankungen auszugleichen. Koordinierte (nationale) Mindestpreise innerhalb einer Koalition der Willigen könnte immerhin ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.

Faire und transparente Verteilung der Kosten der Klimapolitik

CO2-Preise können nur dann ihre Lenkungsaufgabe erfüllen, wenn für Unternehmen und Bürger transparent ist, in welchem Maße ihr CO2-Ausstoß mit Kosten verbunden ist und die Verteilung der Kosten für die Verringerung der CO2-Emissionen nicht als ungerecht empfunden wird. Entsprechend wichtig ist neben der Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auch die der Sozialverträglichkeit einer CO2-Bepreisung. Beides hängt zentral von der Verwendung der Einnahmen ab, die mit einer CO2-Steuer oder einer Versteigerung der Zertifikate erzielt werden. Ein prominenter Vorschlag in diesem Kontext ist, die Einnahmen im Zuge einer CO2-Dividende pro Kopf an die Bürger zurückzuzahlen (wie es in der Schweiz bereits praktiziert wird). Studien zeigen, dass gezielte Transfers an besonders betroffene Bevölkerungsgruppen gefolgt von Pro-Kopf-Klimadividenden am sozialverträglichsten sind. Einkommenssteuersenkungen und Kapitalsteuersenkungen sind weniger sozialverträglich. Mit Hinblick auch auf die wichtigen Kriterien Effizienz und Akzeptanz stehen Pro-Kopf-Klimadividenden insgesamt vorne. Daneben bietet sich an, Einkommen aus CO2-Bepreisung in Deutschland für eine Senkung der überdurchschnittlich hohen Strompreise zu verwenden, wovon Haushalte und Unternehmen profitieren würden. Dies lässt sich zum Beispiel durch die Übernahme der gesetzlich festgeschriebenen Zahlungen im Rahmen des EEGs zur Absenkung der EEG-Umlage sowie langfristig durch eine Senkung der Stromsteuern erreichen. Niedrigere Strompreise setzen Anreize, im Bereich der häuslichen Wärmebereitstellung durch Wärmepumpen CO2-Emissionen einzusparen.

Netto-null Emissionen erreichen

Die Pariser Klimaziele erfordern, dass langfristig die Emissionen auf (netto) null sinken. Während in der Energiewirtschaft bereits fossile und CO2-freie Anlagen zur Stromerzeugung parallel existieren und der Dekarbonisierungspfad prinzipiell klar ist, sind die Herausforderungen in der Industrie und insbesondere in der Zement-, Stahl- sowie chemischen Industrie erheblich höher. Hier befinden sich unterschiedliche Substitutionsmöglichkeiten noch im Pilotstadium beziehungsweise ist die vollständige CO2-Reduktion aufgrund prozessbedingter Emissionen (wie bei der Zementherstellung) nicht möglich. Entsprechend ist es ein wichtiger Schritt, dass mittlerweile von der deutschen Politik anerkannt wird, dass bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden muss und dass eine der wichtigen Fragen dabei nicht das ob, sondern das wie ist. Das heißt, welche Kombination von ambitionierter Vermeidung mit unterschiedlichen negativen Emissionstechnologien sowie CCS ist langfristig effizient? Anwender negativer Emissionstechnologien könnten als weiterer Sektor im EU-Emissionshandel auftreten – als Anbieter von Zertifikaten. Entsprechend würde der resultierende CO2-Preis bestimmen, in welchem Umfang und mit welchen Technologien negative Emissionen zum Ziel der Treibhausgasneutralität beitragen sowie in welchem Ausmaß herkömmliche Emissionsvermeidung substituiert würde. Zusätzlich lassen sich so neben Grenzausgleichsmaßnahmen Anreize schaffen, dass andere Länder am Emissionshandel partizipieren, um sich dem langfristigen Ziel eines einheitlichen, globalen CO2-Preises weiter zu nähern.

Fazit

Deutschland sollte sich in erster Linie dafür einsetzen, den EU-Emissionshandel auf weitere Sektoren auszudehnen, um anschließend parallele, überlappende und ineffiziente Politiken abzuschaffen. Komplementiert werden sollte die Ausweitung des Handelssystems mit der Schaffung von Grenzausgleichsmaßnahmen und einer unabhängigen Emissionszentralbank, die der Preisstabilität verpflichtet ist und einen Mindestpreis sicherstellt. Auf diese Weise werden nicht nur dort Emissionen eingespart, wo es am wirtschaftlichsten ist, sondern auch Anreize für Investitionen in neue Technologien gesetzt.

Weil dies kurzfristig unrealistisch ist, sollte Deutschland als Teil einer Koalition der Willigen vorangehen, für die bereits Frankreich, die Niederlande und die skandinavischen Länder bereitstehen. Diese Koalition könnte zumindest die Emissionen aus dem Verkehrssektor, der privaten Haushalte sowie aus den privaten und öffentlichen Dienstleitungen in einem neuen (Upstream-)Handelssystem (ETS 2) integrieren. Dieser sollte von einem CO2-Mindestpreis sowie einem sozialen Ausgleichsmechanismus durch die Entlastung bei den Strompreisen oder durch ein Pro-Kopf-Energiegeld begleitet werden. Mittelfristig wird dieses System auf alle EU-Staaten ausgeweitet und langfristig mit dem bereits existierenden ETS für Stromerzeugung und Industrie fusioniert. Diese Fusion erfordert allerdings die Einführung von WTO-rechtskonformen Grenzausgleichsmaßnahmen.

Mit diesen Vorschlägen zu einem dualen Preissystem durch die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems, zur Abkehr von dirigistischen Eingriffen, zur Einführung eines Mindestpreises, zur Umverteilung der Einnahmen über die Absenkung der EEG-Umlage sowie zur Einführung eines Grenzausgleichs als Voraussetzung für die vertikale Fusion der Handelssysteme, unterstützen wir die Empfehlungen aus dem aktuellen Gutachten “Energiepreise und effiziente Klimapolitik” des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 


Coverfoto: Bild von Foto-Rabe auf Pixabay

In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.

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Schlagworte

  • Emissionshandel

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