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25 Jahre Maastricht: Schleichender Prozess zur Haftungs- und Transferunion

Der Vertrag von Maastricht hat eines seiner zentralen Ziele verfehlt. Anders als von der Politik versprochen und beabsichtigt, haben sich die Unterschiede der Volkswirtschaften des Euroraums 25 Jahre nach Vertragsabschluss nicht verringert, sondern nahmen im Gegenteil in den vergangenen Jahren weiter zu. Das gilt hinsichtlich Arbeitslosigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Zahlungsbilanz, deren Auseinanderlaufen auch der Dauerkrise im Euroraum zugrunde liegt. Der 1997 ergänzend beschlossene Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Fiskalpakt von 2013 konnten daran nichts ändern. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse zum Zustand der Europäischen Union 25 Jahre nach dem Vertrag von Maastricht der Ökonomen Stefan Reitz vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) und Thomas Jost von der Hochschule Aschaffenburg für die Februarausgabe des Wirtschaftsdienstes.

Die Autoren sehen dadurch die Stabilität der Eurozone nachhaltig gefährdet und die Europäische Zentralbank (EZB) dauerhaft überfordert, da deren einheitliche Geldpolitik für die Eurozone nicht zur unterschiedlichen Konjunkturlage der einzelnen Teilnehmerländer passen kann. Die Autoren kritisieren, dass Reformen nicht umgesetzt sowie vereinbarte Regeln nicht eingehalten werden und fordern die Möglichkeit eines Austritts oder Ausschlusses einzelner EU-Mitgliedsländer.

Unterschiedliche wirtschaftspolitische Philosophie

Realwirtschaftliche Unterschiede bestehen vor allem zwischen den so genannten GIIPS-Staaten (Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien), die ein schwaches Wachstum und eine hohe Verschuldung aufweisen, und den KERN-Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich) mit höherem Wachstum, höherer Wettbewerbsfähigkeit und tragfähigerer Verschuldung. „Die strukturellen und konjunkturellen Probleme der südlichen Krisen­länder sind persistent und auch Ausdruck einer unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Philosophie“, so die Autoren.

In südeuropäisch geprägten Ländern gilt demnach die Inflationssteuer, also die reale Entwertung von Geld und damit auch von Schulden durch Inflation, und eine Abwertung der Währung als probates Mittel der Finanzierung von Staatshaushalten. Die wirksamere reale Lohnzurückhaltung ist dagegen weder politisch noch gesellschaftlich gewollt. Die Maastricht-Kriterien, der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Fiskalpakt sollten eine solche Inflationssteuer für den Euroraum aus­schließen und alle Länder zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik verpflichten, die den Abbau der öffentlichen Verschuldung sowie angebotsorientierte strukturelle Reformen zum Ziel hat.

„Allerdings wurde in den vergangenen Jahren trotz zahlreicher Verstöße gegen die Kriterien kein einziges Land verurteilt“, stellen die Autoren fest. Portugal und Spanien verletzten die Defizitkriterien zuletzt 2016, Griechenland hat in den 16 Jahren seiner Mitgliedschaft in der Währungsunion kein einziges Mal die Fiskalkriterien des Paktes erfüllt, auch in den Jahren vor Beginn der Krise nicht, als die Konjunkturlage günstig war und die EU hohe Transferzahlungen leistete. Auch Deutschland oder Frankreich verletzten die Defizitkriterien.

Grundfeste der EU schwer beschädigt

„Der Euroraum wird nur noch durch historisch einmalige, umfangreiche Hilfsgelder des Internationa­len Währungsfonds (IWF) und der EU-Staaten sowie durch die extrem expansive und unkonventionelle Geldpolitik der EZB zusammengehalten, die sich damit an den äußersten Grenzen ihres Mandats bewegt. Die Grundfeste der Eurozone wurden im Zuge der Rettungsmaßnahmen schwer beschädigt. Der Euroraum befindet sich in einem schleichenden Prozess zu einer Haftungs- und Transferunion, der demokratisch nicht abgesichert und damit fragil ist“, so die Autoren.

„In der Durchsetzung und Befolgung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und des Fiskalpaktes läge ein Schlüssel für die Abkehr von der Rettungspolitik und für die Einleitung struktureller Reformen in den einzelnen Ländern der Eurozone. Durch die Befolgung der Regeln und die Wiedereinführung der No-Bailout-Klausel, zusammen mit der Möglichkeit eines Austritts oder eines Ausschlusses einzelner Teilnehmerländer aus der Währungsunion, würden eine Reihe von Ländern mehr Druck verspüren, die vereinbarten Reformen durchzuführen.“

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