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Schiedsgerichte: besser als ihr Ruf

Bis zum Jahr 2001 wurden jährlich nie mehr als 20 Klagen von ausländischen Investoren gegen die Regierung von Gaststaaten vorgebracht, in den Jahren 2011 bis 2015 stieg diese Zahl deutlich auf im Schnitt jährlich 60 Klagen. Von den bis September 2016 abgeschlossenen 471 Verfahren wurde die Mehrzahl zugunsten der verklagten Staaten entschieden, sie bekamen in 37 Prozent der Fälle Recht. Nur 27 Prozent der Urteile wurden zugunsten der klagenden Investoren gefällt. Allerdings einigten sich die Parteien in 114 Fällen (24 Prozent) außergerichtlich auf eine Schadensersatzzahlung, so dass klagende Investoren in insgesamt über 50 Prozent aller abgeschlossenen Schieds­gerichtsverfahren eine Entschädigung erhielten.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von Peter Nunnenkamp vom Institut für Weltwirtschaft (IfW), in der er Daten vor allem der Handelskonferenz der Vereinten Nationen (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) auswertete. „Die Daten bestätigen die Vermu­tung, dass vor allem in Hocheinkommensländern beheimatete Investoren ihre Forderungen auf Schadensersatz vor internationalen Schiedsgerichten geltend machen. Dies ist aber kaum verwunderlich, da weltweit rund 90 Prozent der Direktinvestitionen im Ausland von dieser Gruppe stammen. In vielerlei Hinsicht widerspricht die verfügbare Evidenz allerdings verbreiteten Erwartungen und populären Vorurteilen über Schiedsgerichte“, sagte Nunnenkamp. „Die Sorge, dass insbesondere arme Entwicklungsländer der Willkür klagender Auslandsinvestoren ausgesetzt sind, ist kaum begründet.“

Schlechtere Chancen für ärmere Staaten

Nur knapp 8 Prozent aller Klagen richteten sich gegen arme Länder mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen wie etwa Laos oder Burundi. Knapp 28 Prozent aller Klagen entfielen auf Länder im unteren Bereich mittlerer Einkommen, etwa Bolivien oder die Ukraine. Mit rund 40 Prozent richteten sich die meisten Klagen gegen Länder im oberen Bereich mittlerer Einkommen, etwa Peru oder Russland. 24 Prozent der Klagen waren gegen Hocheinkommensländer wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder Deutschland gerichtet.

Dabei haben ärmere Staaten tendenziell schlechtere Chancen, Schiedsgerichtsurteile zu ihren Gunsten zu erreichen, als reichere Staaten. Bezogen auf alle beendeten Verfahren steigt die Wahr­scheinlichkeit eines Schiedsspruchs zugunsten der Staaten von 24 Prozent für Länder mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen über 31 Prozent und 35 Prozent für die beiden mittleren Einkommens­gruppen auf 54 Prozent für Hocheinkommensländer.

Allerdings gewinnen nicht nur Hocheinkommensländer häufiger als sie verlieren. Fasst man alle Verfahren gegen Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zusammen, wurden 123 der beendeten Verfahren zugunsten der Staaten entschieden und 113 zugunsten der Investoren. „Ob klagende Investoren aus einem relativ armen oder einem relativ reichen Land kommen, hat dabei keinen messbaren Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens“, so Nunnenkamp.

Scharfe Kritik an Schiedsgerichten überzogen

In Einzelfällen kann ein Schiedsgerichtsurteil gegen einen Staat ein erhebliches Risiko für den Staatshaushalt bedeuten. Extremfälle waren Forderungen gegen Grenada, Laos und Belize, wo die akkumulierten Forderungen den Staatshaushalt um bis zum Vierfachen überschritten. Für 16 weitere Länder übertrafen die Forderungen 20 Prozent der Staatsausgaben. „Für die meisten Staaten sind die Risiken allerdings begrenzt, auch weil selbst bei einer erfolgreichen Klage üblicherweise nur einem Teil der Forderungen stattgegeben wird. Selbst für Länder, gegen die extrem hohe einzelne Forderungen erhoben wurden, etwa Russland nach der Zerschlagung von Yukos, oder die sich einer Vielzahl von Forderungen ausgesetzt sahen, etwa Argentinien nach dem Kollaps des Finanzsystems, machten die potenziellen finanziellen Belastungen weniger als 10 Prozent der Staatsausgaben aus“, so Nunnenkamp.

„Angesichts dieser Beobachtungen scheint die scharfe Kritik an internationalen Schiedsverfahren häufig überzogen zu sein. Insbesondere die auf Kundgebungen regelmäßig geäußerte Behauptung, ausländischen Unternehmen werde es leicht gemacht, willkürliche Forderungen auf Schadensersatz durchzusetzen, erscheint nicht haltbar“, sagte Nunnenkamp. „Die Evidenz zu den bisherigen Schiedsverfahren lässt auch die weit verbreitete These zweifelhaft erscheinen, wonach allein schon die Androhung einer Klage politische Entscheidungen beeinflussen oder sogar verhindern kann“.

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