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Zusatzbeiträge könnten bis 2020 auf durchschnittlich 1,8 Prozent steigen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre verbraucht und steuern auf ein dauerhaftes Defizit zu. Bei der zu erwartenden Ausgabendynamik für die nächsten Jahre würden den gesetzlichen Kassen 2020 über 10 Mrd. Euro fehlen. Zur Finanzierung müsste der durchschnittliche Beitragssatz auf etwa 16,4 Prozent steigen, der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrüge damit 1,8 Prozentpunkte. Dies ist das Ergebnis einer Berechnung des IfW-Finanzexperten Jens Boysen-Hogrefe.

„Die Entwicklung der Kassen ist auch deshalb besonders brisant, weil mit dem Eintritt der Babyboomer in das Rentenalter zusätzlich mit erheblich höheren Beiträgen in der Rentenversicherung zu rechnen ist, zudem wird bereits im Jahr 2017 der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung merklich angehoben. Da die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse alleine tragen, kommt auf sie also eine erhebliche Mehrbelastung zu, wenn die Politik nicht gegensteuert“, so Boysen-Hogrefe.

Trotz der derzeitig günstigen Arbeitsmarktlage sei die Dynamik der Einnahmen niedriger als die Dynamik der Ausgaben. Zwar hätten in den letzten Jahren auch Einmaleffekte zu stark gestiege­nen Ausgaben geführt, zum Beispiel seien die Kosten für Arzneimittel stark gestiegen, da die im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 verhandelten Arznei­mittelrabatte ausgelaufen sind. Rechne man diese Effekte heraus, ergebe sich aber immer noch ein Kostenanstieg von rund 4,5 Prozent pro Jahr seit 2013. „Von dieser Ausgabendynamik ist auch weiterhin auszugehen, denn es sind keine Anzeichen erkennbar, dass diese Dynamik gebremst würde“, so Boysen-Hogrefe.

Eine älter werdende Gesellschaft und der allgemeine Preisanstieg könnten die hohe Ausgaben­dynamik nur zum Teil erklären. „Offenbar tragen der technische Fortschritt ebenso zur Kostendynamik bei wie veränderte Präferenzen der Versicherten, etwa der Wunsch nach mehr Vorsorge, und Ineffizienzen im Gesundheitssystem“, so Boysen-Hogrefe. In jedem Fall habe es die Politik versäumt, kostendämpfende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, wie dies zum letzten Mal bei der Gesundheitsreform 2011 der Fall war. Im Gegenteil, mit Maßnahmen in jüngster Zeit, wie der Abschaffung der Praxis­gebühr, dem Versorgungsstrukturgesetz oder dem Hospiz- und Palliativgesetz, habe die Politik die Ausgabendynamik noch befeuert.

Kiel Policy Brief 98: Steigende Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Eintagsfliege oder Dauerbrenner?