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Konjunkturbereinigung: Symmetrie in Gefahr?
Für den Haushalt 2023 haben die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein das Konjunkturbereinigungsverfahren einmalig angepasst, um Budgetspielräume zu gewinnen. Wenn Modifikation des Konjunkturbereinigungsverfahrens wederholt mit Haushaltszielen durchgeführt werden, steht allerdings die im Grundgesetz geforderte Symmetrie der Konjunkturbereinigung zur Disposition, selbst wenn das "neue" Verfahren für sich genommen symmetrisch ist.