Kurzbericht

Bürgergeld und Lohnabstandsgebot

Autoren

  • Schmidt
  • U.
  • Haak
  • D.
Erscheinungsdatum

Der Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde gestiegen, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Die Autoren berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim bis 2010 gesetzlich geregelten Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet.

Hinweis: Die Autoren danken für Hinweise, die sie zu ihren Berechnungen erhalten haben. Die Anfang November 2022 veröffentlichte Erstversion des Papiers wurde überarbeitet und ergänzt. Am 22. November 2022 wurde eine ergänzte Version hier veröffentlicht.

Die überarbeitete Version enthält vor allem folgende Aktualisierungen: 

  • Gesetzentwurf zum „Wohngeld-Plus“ und erhöhtes Kindergeld ab 2023 einbezogen 
  • Klarstellung: zusätzlich zu beantragende Leistungen, v.a ergänzendes Bürgergeld („Aufstocken“), bleiben bewusst unberücksichtigt, da Spanne zwischen Einkommensalternativen (Bürgergeld, Arbeiten zum Mindestlohn) bestimmt werden soll. Zentrale Fragestellung: Kann vom Arbeitslohn (zuzüglich Kinder- und Wohngeld) der Bedarf einer Familie gedeckt werden? 
  • Arbeitszeit angepasst auf 38,2 Stunden; Arbeitstage/Monat berücksichtigt 
  • V.a. die Berücksichtigung der Wohngeld-Plus-Reform führt zu einer Verbesserung des Lohnabstandes. 
  • Argument geschärft: geringer Lohnabstand zwischen unteren Lohngruppen und Bürgergeld dämpft Anreize zur Aufnahme bzw. Beibehalt einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn; deshalb: monetäre Anreize in unteren Lohngruppen stärken. 

Experte IfW Kiel

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Schlagworte

  • Hartz IV