Statement

Gasumlage: Insolvenzen der Versorger kämen Kunden viel teurer

„Sollten die Gasversorger eine Gasumlage in Höhe von brutto 2,419 Cent pro Kilowattstunde in der Breite an die Kunden weitergeben, dürfte dies die Inflationsrate gegen Jahresende um knapp einen Prozentpunkt (0,9 Prozentpunkte) anheben. Weil einige Versorger die Gasumlage aus Eigenmitteln schultern wollen und bei Festverträgen die Anpassung noch unklar ist, dürfte der Preiseffekt nicht schlagartig, sondern nach und nach eintreten.

Auf das Gesamtjahr 2023 bezogen, entzieht die Umlage den privaten Haushalten rund 8 Mrd. Euro an Kaufkraft, was etwa 0,4 Prozent ihres verfügbaren Einkommens entspricht. Dies sind jedoch nur die unmittelbaren Effekte für den Gasbedarf der Privathaushalte. Hinzu kommt, dass auch die gewerblichen Abnehmer die Umlage zahlen (die privaten Haushalte verbrauchen hierzulande rund ein Drittel des Erdgases), wodurch weitere Preisschübe angestoßen werden.

Die Größenordnungen sind gesamtwirtschaftlich bedeutsam, sie stellen aber auch keinen Konsum-Killer dar. Dies umso mehr als die genannten Größenordnungen nur für sich genommen gelten. Denn: Die Gasumlage verteilt die höheren Bezugspreise für Erdgas nur um, sie ist ihrerseits kein Kostentreiber. Würde man auf die Gasumlage verzichten, stiege seitens der Versorger die Gefahr von Insolvenzen. Kunden müssten dann zu den viel höheren tagesaktuellen Preisen Neuverträge abschließen. Von daher ist der inflationäre Effekt wie auch der Kaufkraftentzug letztlich nicht der Gasumlage, sondern den höheren Importpreisen für Erdgas geschuldet.“