Statement

“Der Staat saugt sich 2022 mit Krediten voll"

„Die Koalition plant für 2022 einen großen Schluck aus der Pulle was die Staatsverschuldung betrifft. Die Nettokreditaufnahme in dem Jahr dürfte immens werden. Das wird unter anderem durch neue Regeln für die die Abrechnung des Energie- und Klimafonds plausibel, dessen Finanzierungsdefizite nun nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen sollen. Der Fonds soll zunächst erheblich zusätzliche Mittel bekommen. Da zugleich die Schuldenbremse 2022 noch ausgesetzt ist und die Tilgung der „Corona-Schulden“ deutlich gestreckt wird, entsteht der Raum für eine starke Neuverschuldung.

Damit setzt die Koalition letztlich den Vorschlag um, den Bundeshaushalt zunächst im ersten Jahr mit Krediten vollzusaugen und dann wieder auf den Konsolidierungskurs zurückzukehren. Positiv ist zu bewerten, dass eine dauerhafte Schuldenfinanzierung laufender Ausgaben vermieden wird, durch den Energie- und Klimafonds besteht eine glaubwürdige Zweckbindung. Angesicht der derzeit günstigen Finanzierungsbedingungen lauert hier keine ernsthafte Gefahr für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Allerdings: Der Schuss muss sitzen! Falls der Energie- und Klimafonds nicht effizient genutzt wird und am Ende des Geldes noch viel zu tun bleibt, kann die Lage kritisch werden. Dann muss in den nachfolgenden Bundeshaushalten vermutlich doch auf die Bremse getreten werden, um die notwendigen Klimainvestitionen zu stemmen.

Das Thema Rente wird eher verwaltet, als wirklich den demografischen Herausforderungen zu begegnen. Es wird letztlich der Folgeregierung vor die Füße geworfen. Immerhin wird es durch die Wiedereinführung des Nachholfaktors sehr wahrscheinlich, dass die doppelte Haltelinie dem Bundeshaushalt im Lauf der Legislatur keine großen zusätzlichen Belastungen beschert, da ein Anstieg des Beitragssatzes über 20% dadurch unwahrscheinlicher wird. Der Einstieg in die Kapiteldeckung ist löblich, auch wenn dafür wahrscheinlich zusätzliche Schulden aufgenommen werden. Finanzielle Transaktionen sind unter der Schuldenbremse erlaubt. Der Schritt ist aber eher zu gering, um eine merkliche Wirkung zu entfalten.“