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Arbeitslosenversicherung: Beitrag sollte stärker sinken

Main office of the German Federal Employment Agency in Nuremberg

Vergangene Woche hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Beitragssenkung zum 1. Januar 2019 auf 2,5 Prozent des Bruttolohns vorsieht. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Bundesagentur für Arbeit in den vergangenen Jahren unter anderem wegen der guten Arbeitsmarktlage hohe Überschüsse erzielt hat. Allein im Jahr 2018 dürfte die Bundesagentur einen Überschuss in Höhe von knapp 6,0 Mrd. Euro erreichen, prognostiziert Boss. Wie schon in den Jahren 2012 bis 2017 ist dieser Budgetsaldo wesentlich höher als im Haushaltsplan veranschlagt. Ende 2018 wird sich die allgemeine Rücklage der Bundesagentur damit wohl auf 23,3 Mrd. Euro belaufen, Ende 2019 auf 25,8 Mrd. und Ende 2020 auf 28,3 Mrd. Euro. Diese werden derzeit nahezu unverzinst vorgehalten.

Rücklagen sollten abgebaut werden

Boss hält Rücklagen in dieser Höhe für ökonomisch nicht effizient und plädiert deshalb für deren Abbau, indem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter gesenkt werden, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Dies könne beispielsweise erreicht werden, indem der Beitragssatz auf 2,2 statt auf 2,5 Prozent für die Jahre 2020 bis 2022 bzw. 2,6 Prozent für das Jahr 2023 festgesetzt wird.

Sollten die Rücklagen hoch bleiben, bestehe das Risiko, dass diese für zusätzliche Ausgaben genutzt würden, etwa um die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld weiter zu lockern, die Bezugsdauer zu verlängern oder Weiterbildungsmaßnahmen auszuweiten. Im Ergebnis ziehen solche Ausgaben aber tendenziell auch höhere Tariflohnsteigerungen nach sich, die zu steigenden Arbeitskosten mit entsprechend negativen Folgen für die Beschäftigung führen, warnt Boss.