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Mindestlohn: Hinweise für Beschäftigungsverluste erhärten sich

Es gibt deutliche Hinweise auf Beschäftigungsverluste durch die Einführung des Mindestlohns. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Untersuchung von Arbeitsmarktforscher Dominik Groll vom Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. Demnach wurden seit Einführung des Mindestlohns zum einen Minijobs abgebaut und nicht in andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt, zum anderen entstanden weniger neue Minijobs. „Der Mindestlohn kann also zum einen zu Entlassungen, zum anderen aber auch zu weniger angebotenen Stellen führen. Menschen haben es dann schwerer, einen Job zu finden“, so Groll. Dieser Aspekt finde in der aktuellen Debatte bislang zu wenig Beachtung.

Groll wertete für seine Untersuchung die aktuellsten Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den sogenannten Arbeitsmarktspiegel, aus. Demnach ist die Anzahl der Minijobs von Januar bis April 2015 um 167 000 Stellen gesunken. Davon sind nur gut die Hälfte (56 Prozent) in andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Der Rest, 74 000 Stellen, ist in fast gleichen Teilen durch Entlassungen und verminderte Neueinstellungen abgebaut worden und schlägt entsprechend als gesamtwirtschaftlicher Beschäftigungsverlust zu Buche.

„Es ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn für diese Entwicklung ursächlich ist. Andernfalls hätten sich sowohl der Abbau der Stellen als auch die verminderte Neueinstellung auch ohne die Mindestlohneinführung ereignen müssen, worauf wenig hindeutet“, so Groll. „Die Behauptung, es gäbe keine Hinweise für mindestlohnbedingte Beschäftigungsverluste, ist in jedem Fall nicht haltbar.“

Dass die Mindestlohneinführung kaum Spuren bei der Zahl der registrierten Arbeitslosen hinterlässt, stehe nicht im Widerspruch zu möglichen mindestlohnbedingten Beschäftigungsverlusten. Typische Minijobber seien Rentner, Studenten oder Mitglieder eines gut verdienenden Haushalts. Diese tauchten entweder per Definition in der Arbeitslosenstatistik nicht auf oder hätten durch ein hohes Haushaltseinkommen keinen Anspruch auf Grundsicherung. Arbeitslosengeld steht Minijobbern ohnehin nicht zu, und somit besteht auch kein finanzieller Anreiz, sich arbeitslos zu melden.

Den kompletten Text finden Sie hier. Er erscheint im aktuellen Wirtschaftsdienst.