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Weniger Einkommen durch Mindestlohn

Verdiente ein Arbeitnehmer bislang 8,- Euro die Stunde und arbeitet 55 Stunden im Monat betrug sein Nettoeinkommen 440 Euro. Arbeitnehmerbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fielen nicht an. Nur der Arbeitgeber zahlte Abgaben, ihn kostete die Arbeitskraft damit 572 Euro. Steigt der Stundenlohn nun um 6,25 Prozent auf den Mindestlohn von 8,50 Euro, so beläuft sich der Bruttomonatslohn bei einer Arbeitszeit von 55 Stunden im Monat auf 467,50 Euro. Der Nettolohn beträgt dann aber nur noch 413,13 Euro. Er ist um 26,87 Euro geringer als vor Einführung des Mindestlohns. Grund dafür ist, dass ein Arbeitnehmerbeitrag fällig wird. Für den Arbeitgeber dagegen sinken die Abgaben, ihn kostet die Arbeitskraft nur noch 557,84 Euro, statt wie bisher 572 Euro. Würde der Betroffene wie bisher einen Nettolohn von 440 Euro verdienen wollen, müsste er nun 59,6 statt 55 Stunden je Monat arbeiten, so Boss.

So genannte Aufstocker, die zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen, müssen ihren Lohnzuwachs unter Umständen vollständig an den Staat abgeben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bei Löhnen zwischen 100 und 1000 Euro je Monat 20 Prozent davon als zusätzliches Einkommen an den Bezieher der ALG II gehen. Je 100 Euro Lohn sind das 20 Euro. Bei Löhnen zwischen 1001 und 1200 Euro je Monat verbleiben noch 10 Prozent beim ALG II-Bezieher, je 100 Euro Lohn also 10 Euro. Bei Löhnen zwischen 1200 und 1341 Euro streicht der Staat alles ein, nichts mehr verbleibt beim ALG-II-Bezieher, die so genannte Grenzbelastung des Lohns beträgt 100 Prozent. Steigt der Bruttolohn eines hilfebedürftigen Beschäftigten nun infolge der Einführung des Mindestlohns bei einer Arbeitszeit von 157,8 Stunden je Monat von 7,60 auf 8,50 Euro je Stunde, so nimmt bei unveränderter Arbeitszeit der Bruttomonatslohn von 1 199 auf 1 341 Euro zu. Der Nettolohn steigt zwar um rund 88 Euro, das Arbeitslosengeld II sinkt aber in dem Maße, in dem der Nettolohn steigt; das verfügbare Einkommen ändert sich nicht. Es beträgt nach wie vor 1 009 Euro.

„Die kuriosen Effekte der Einführung des Mindestlohns auf den Nettolohn von Beschäftigten im Niedriglohnbereich sollten verhindert werden“, fordert Alfred Boss. Zum einen sollten die Sozialabgabenregelung für den so genannten Midijob-Bereich (450,01€ - 850€) auf den Bruttolohnbereich von 295 bis 450 Euro ausgedehnt werden. Dies hätte zur Folge, dass der Nettolohn in diesem Lohnbereich zwar geringer als sonst ist, aber durchgängig zunimmt, auch dann, wenn der Bruttolohn über 450 Euro steigt. „Zum anderen sollten Grenzsteuersätze von 100 Prozent vermieden werden“, so Boss.

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