Wirtschaftspolitischer Beitrag
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns und wie man sie vermeiden kann
Der Kieler Ökonom Alfred Boss kommt in seinem Kiel Policy Brief zu dem Ergebnis, dass der neue Mindestlohn in Deutschland dazu führen kann, dass der Nettolohn eines Beschäftigten bei unveränderter Arbeitszeit aufgrund einer sozialabgabenrechtlichen Regelung sinkt. Hat ein Arbeitnehmer wegen eines geringen Arbeitseinkommens Anspruch auf Arbeitslosengeld II, so kann ein – infolge der Einführung des Mindestlohns – erhöhter Bruttolohn dazu führen, dass zwar der Nettolohn zunimmt, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II aber in dem Ausmaß sinkt, in dem der Nettolohn steigt, so dass sich das verfügbare Einkommen nicht ändert. Diese Mindestlohneffekte lassen sich dem Autor zufolge durch eine Neuregelung der Beitragsbelastung im Lohnbereich 295 bis 450 Euro und durch eine Korrektur der Anrechnungsregel vermeiden.