Wirtschaftspolitischer Beitrag

Niedrige Ausgleichszölle eine Warnung an Europa im Airbus-Boeing-Konflikt

Airbus A321 neo

Autoren

  • Gabriel Felbermayr
  • Vincent Stamer
Erscheinungsdatum

Die USA haben mit relativ milden Strafzöllen gegen Europa auf die jüngste Entscheidung der WTO in Sachen Airbus-Subventionen reagiert, analysiert dieser Kiel Focus.

Am 02.10.2019 hat die Welthandelsorganisation (WTO) die USA autorisiert, Ausgleichszölle auf Produkte im Wert von knapp 7 Mrd. Euro (7,5 Mrd. US-Dollar) zu erheben. Daraufhin hat auch der Handelsbeauftrage der USA konkretisiert, für welche Produkte die USA am 18.10. tatsächlich Zölle einführen werden und wie hoch diese ausfallen. Die WTO hat diese Liste am 14.10.2019 akzeptiert. Der Weg für US-Ausgleichszölle ist daher frei. Für Flugzeuge über 30 Tonnen Gewicht gelten dann Zusatzzölle von 10 Prozent und für andere Produkte der finalen Liste gelten Zusatzzölle von 25 Prozent. Damit schöpfen die USA ihre Möglichkeiten bei weitem nicht aus, denn das WTO-Recht würde ihnen Zölle von bis zu 100 Prozent zugestehen. Ob die USA die Zölle auch am 18.10.2019 vollständig in Kraft setzen, ist damit aber noch nicht sicher.

Das WTO-Recht sieht vor, dass die USA beliebige Güter für die durch die EU-Subventionen entstandenen behaupteten ökonomischen Schäden als Schadenersatz mit Zöllen belegen dürfen. Sie konzentrieren sich jedoch auf einige wenige wichtige Produkte, die sehr bestimmte Produzenten in bestimmten Ländern treffen.

Tabelle 1 zeigt die fünf am stärksten betroffenen Produkte und die betroffenen Länder. In Summe entfallen auf diese Produkte bis zu 6,65 Mrd. Euro.

Die direkte Last der Zölle auf Flugzeuge tragen Frankreich und Deutschland alleine, obwohl viele andere Staaten in Europa und darüber hinaus über ihre Zulieferbeziehungen betroffen sein werden. Spanien und das Vereinigte Königreich produzieren Flugzeugteile und exportieren diese nach Amerika; diese sind allerdings durch die Zölle nicht betroffen. Dahinter steckt womöglich Kalkül, denn es schafft für Airbus Anreize, in den USA zu produzieren. Neben der Luftfahrttechnik treffen die Zölle vor allem alkoholische Getränke wie Whisky aus dem Vereinigten Königreich und Wein aus Frankreich, wie in Tabelle 1 ersichtlich.

In Deutschland folgen auf die Luftfahrttechnik als am stärksten betroffene Produkte elektrische Handwerkzeuge und große Maschinen wie Bagger; siehe Tabelle 2. Auf die fünf wichtigsten Produkte entfallen circa 85 Prozent der gesamten betroffenen Exporte.

Mit den geplanten Zöllen stehen insgesamt 2,13 Mrd. Euro Exportvolumen von Deutschland in die USA grundsätzlich in Gefahr. Dass diese Exporte ab dem 18.10. tatsächlich wegbrechen, ist aber ausgeschlossen, denn die USA erheben nicht den Zollsatz von 100 Prozent, den ihnen die WTO zugesprochen hat, sondern eben nur Zölle in Höhe von 10 Prozent bzw. 25 Prozent. Für Deutschland bedeutet dies einen effektiven Zollsatz von lediglich 13 Prozent. Damit bleiben die Amerikaner deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Zwar schützen geringere Zölle auch Wertschöpfungsketten und Konsumenten in den USA vor allzu schnellen Preissteigerungen, die niedrigen Zölle könnten aber auch als letzte Warnung an Europa verstanden werden.

In der Tat hätte Deutschland im Falle einer Eskalation viel zu verlieren. Wie in Abbildung 1 dargestellt, verursachen die geringen Zölle in Deutschland lediglich einen Schaden von 130 Mio. Euro Wertschöpfung des BIP. Für Europa insgesamt beträgt dieser Verlust etwa 1,6 Mrd. Euro. Sollten die Vereinigten Staaten später doch die Zölle auf 100 Prozent erhöhen, würde der Schaden alleine für Deutschland auf eine Milliarde Euro anwachsen. Gleichzeitig gefährdet auch die Unsicherheit über mögliche Zollerhöhungen die europäischen Volkswirtschaften.

Als stärkstes treffen die Zölle Großbritannien durch Abgaben auf Whisky. Der Fokus auf Whisky könnte als Reaktion auf die europäischen Gegenzölle vom Juni 2018 zu verstehen sein, die den amerikanischen Bourbon als Reaktion auf die Trumpschen Stahl- und Aluminiumzölle mit Sonderabgaben belegen. Mit diesen Zöllen verbessert sich die relative Wettbewerbsposition der amerikanischen Hersteller gegenüber den europäischen auf dem US-Markt, und die in der EU verlorenen Marktanteile können kompensiert werden. Andererseits ist die Wertschöpfungstiefe bei Lebensmitteln besonders hoch. Das bedeutet, dass ein Großteil der Produktion von Whisky oder anderen Lebensmitteln innerhalb desselben Landes erfolgt. Damit treffen die Zölle zielgenau die Wertschöpfung eines Ziellandes. Bei Flugzeugen ist das nicht so klar: Jeder Airbus enthält auch Komponenten aus den USA. So liegt der Anteil heimischer Wertschöpfung bei französischen Flugzeugexporten etwa bei der Hälfe des Exportwertes. (TiVA-Datenbank der OECD, D30 (Other Transport Equipment), series EXGR_DVASH.)

Insgesamt haben sich die Vereinigten Staaten also nicht nur an die Vorgaben der WTO gehalten, sie bleiben sogar hinter ihren Möglichkeiten zurück. Umso schwerer wiegt der Vorschlag, Europa müsse darauf sofort mit Gegenmaßnahmen reagieren. Eine Umsetzung von alten Schiedssprüchen beispielsweise, die nichts mit den WTO-Verfahren um Airbus und Boeing zu tun haben, würde sicherlich auf Seiten der USA als Eskalation des Konfliktes verstanden werden. Vernünftiger wäre es, auf den Schiedsspruch zu warten, den die WTO im Parallelverfahren um Boeing im kommenden Jahr treffen wird. Wenn die WTO dann der EU Ausgleichszölle zugesteht, kann Europa auch Zölle auf die amerikanische Luftfahrt einführen. Diese alleine sollten bereits eine große Drohkulisse für die USA darstellen, denn Boeing verkauft in Europa deutlich mehr Flugzeuge als Airbus in den Vereinigten Staaten. Dieser amerikanische Handelsüberschuss steht auf dem Spiel. Daher ist davon auszugehen, dass es Anfang nächsten Jahres, wenn auch die EU von der WTO die grundsätzliche Erlaubnis für Ausgleichszölle gegen die USA erhält, zu einer Einigung kommt. In der kurzen Frist hingegen, wird Präsident Trump die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, einmal mehr zu Zöllen zu greifen.

 

Literatur

Aichele, R., G. Felbermayr und I. Heiland (2016). Going Deep: The Trade and Welfare Effects of TTIP Revised, CESifo Working Paper No. 219. München.

Eurostat (2019). Datenbank – Internationaler Warenhandel: https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/international-trade-in-goods/data/database. Zugriff am 31.07.2019.

US Census Bureau (2019). USA Trade Online: https://usatrade.census.gov/. Zugriff am 13.09.2019.

USTR (Office of the United States Trade Representative) (2019). Notice of Determination and Action Pursuant to Section 301: Enforcement of U.S. WTO Rights in Large Civil Aircraft Dispute https://ustr.gov/sites/default/files/enforcement/301Investigations/Notice_of_Determination_and_Action_Pursuant_to_Section_301-Large_Civil_Aircraft_Dispute.pdf. Zugriff am 05.10.2019.


Coverfoto: © Airbus/H. Goussé

In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.

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  • WTO
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