Wirtschaftspolitischer Beitrag

Warum Mindestlöhne zur Armutsbekämpfung kaum taugen

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Autor

  • Dominik Groll
Erscheinungsdatum

Hilft ein europäischer Mindestlohn bei der Armutsbekämpfung? Eher nicht – er erreicht nicht die Richtigen. Arbeitgeber gleichen ihre Verluste gezielt

Experte IfW Kiel

Der Wunsch nach Löhnen, die ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und somit gegen Armut schützen, ist vollkommen verständlich. Mit der Forderung nach einem europäischen Mindestlohn anlässlich der Europawahl 2019 erneuert die SPD diesen Wunsch. Dabei fordert sie keineswegs einen einheitlichen EU-weiten Mindestlohn in absoluter Höhe, sondern vielmehr länderspezifische Mindestlöhne, die mindestens 60 Prozent des nationalen Medianlohns betragen. Ob es sinnvoll ist, Mindestlöhne nur auf EU-Ebene an den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort zu orientieren, nicht aber in Deutschland, wo es zwischen den Regionen ebenfalls erhebliche Unterschiede gibt, soll hier nicht diskutiert werden.

Viel wichtiger ist: Können Mindestlöhne Armut überhaupt reduzieren? So rhetorisch die Frage erscheinen mag, so ernüchternd fällt die Antwort in der Realität aus: Mindestlöhne können Armut im günstigsten Fall nur geringfügig reduzieren, im schlechtesten Fall erhöhen sie die Armut vieler Betroffener. Dies zeigt das Beispiel des im Jahr 2015 in Deutschland eingeführten gesetzlichen Mindestlohns. Was vor seiner Einführung bereits absehbar war, bestätigt eine erste Zwischenbilanz von Marco Caliendo, Carsten Schröder und Linda Wittbrodt, die die bislang vorliegenden wissenschaftlichen Studien ausgewertet haben (erscheint demnächst im German Economic Review). Wie die Autoren zeigen, führte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zwar zu einer Erhöhung der Bruttostundenlöhne der betroffenen Arbeitnehmer, jedoch nicht zu höheren Monatseinkommen. Grund ist, dass in Reaktion auf den Mindestlohn die Wochenarbeitszeit sank. Bei unverändertem Monatseinkommen ist es nicht verwunderlich, dass auch kein Effekt auf die Einkommensungleichheit gefunden werden konnte. Die Armutsgefährdung – welche nach gängiger Definition bei einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens vorliegt – nahm durch den Mindestlohn demnach ebenfalls nicht ab.

Der gesetzliche Mindestlohn kann Armut nur geringfügig reduzieren. Das Monatseinkommen bleibt meist unverändert.

Darüber hinaus gibt es, entgegen der verbreiteten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, Hinweise auf Beschäftigungsverluste. Von acht Studien, die die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtbeschäftigung explizit untersuchten, fanden fünf Studien statistisch signifikante Beschäftigungsverluste, die von 46.000 bis  260.000 Personen reichen; drei Studien konnten keine signifikanten Effekte finden. Zwar liegen die gefundenen Beschäftigungsverluste deutlich unterhalb der vor Mindestlohneinführung abgegebenen Prognosen vieler Ökonomen. Es wäre allerdings verfrüht, diese als Fehlprognosen zu deklarieren.

Erstens bezogen sich die Prognosen auf Beschäftigungsverluste in der langen Frist, während die Studien bislang nur kurzfristige Effekte (d.h. ein bis zwei Jahre nach Mindestlohneinführung) identifizieren können. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich die deutsche Wirtschaft seit Jahren in einem außergewöhnlich langgestreckten Aufschwung befindet. Dass die betroffenen Beschäftigungsverhältnisse im jetzigen Boom zum Mindestlohn gehalten werden können, bedeutet keineswegs, dass sie auch langfristig gehalten werden können. Dies wird sich erst in der nächsten Rezession zeigen – es ist nur eine Frage, wann und nicht ob sie kommt –, wenn die Unternehmen erfahrungsgemäß ihre gesamten Kostenstrukturen auf den Prüfstand stellen. Zweitens finden die Studien Hinweise darauf, dass der Mindestlohn vielfach unterlaufen wurde. Ein Mindestlohn, der nicht gezahlt wird, kann auch keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen entfalten. Insofern ist es widersprüchlich, auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu verweisen und gleichzeitig das vermeintliche Fehlen von Beschäftigungsverlusten zu betonen. Und drittens könnten Arbeitgeber ganz legal über den reinen Lohn hinausgehende Sachleistungen gekürzt haben wie z.B. Verpflegung, Mitarbeiterrabatte oder Gutscheine, um die mindestlohnbedingt gestiegenen Lohnkosten zu kompensieren; auf die Existenz solcher Vorgehensweisen deuten zumindest Medienberichte hin. Die Mindestlohn-Debatte verkennt, dass ein Arbeitsverhältnis neben dem reinen Geldlohn auch immer die Arbeitsbedingungen umfasst – Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ein ganzes Bündel an gegenseitigen Rechten und Pflichten, von denen der ausgezahlte Lohn nur eine, wenn auch eine wichtige, Komponente ist.

Arbeitgeber könnten die Geldbeträge wieder ausgleichen, indem sie bei Arbeitsbedingungen sparen.

Mindestlöhne sind im Kampf gegen Armut aber selbst unter Idealbedingungen weitgehend unwirksam, d.h. selbst wenn Mindestlöhne weder zu Beschäftigungsverlusten noch zu Arbeitszeitreduzierungen führten. Denn mit Mindestlöhnen kann nur vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern aus der Armutsgefährdung geholfen werden. Nicht umsonst spricht die SPD in ihrem Wahlprogramm zur Europawahl auch von „Vollzeit-Löhnen“, die vor Armut schützen sollen. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer machen in Deutschland aber gerade einmal rund 10 Prozent aller armutsgefährdeten Personen aus, wenngleich deren Kinder hinzugezählt werden müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Armutsgefährdeten wird im Umkehrschluss überhaupt nicht erreicht. Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist die geringe Arbeitszeit das Hauptproblem; wollte man Teilzeitbeschäftigten aus der Armut helfen, müsste der Mindestlohn Höhen erreichen, bei denen selbst die stärksten Mindestlohnbefürworter negative Beschäftigungseffekte befürchten dürften. Und Rentner, Arbeitslose und Selbständige, die zusammen fast 50 Prozent der Armutsgefährdeten ausmachen, sowie die in deren Haushalten lebenden Kinder haben vom Mindestlohn nichts – im Gegenteil: Sie müssen höhere Preise für diejenigen Güter zahlen, die sich durch den Mindestlohn verteuern.

Der europäische Mindestlohn kann nur den Vollzeitbeschäftigten helfen.

Nicht nur sind die wenigsten Armutsgefährdeten dies aufgrund von niedrigen Stundenlöhnen, Niedriglohnbezieher sind auch in den wenigsten Fällen armutsgefährdet. Vor der Mindestlohneinführung waren nur rund 20 Prozent der Arbeitnehmer mit einem Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro tatsächlich armutsgefährdet. Dies liegt daran, dass Niedriglohnbezieher oft in Haushalten mit Personen mit höherem Einkommen zusammenleben. Risikofaktor Nr. 1 für Armutsgefährdung ist vielmehr Arbeitslosigkeit. In dem Maße, wie Mindestlöhne zu Beschäftigungsverlusten führen, verschlimmern sie daher die Situation der Betroffenen statt sie zu verbessern.

Der Beitrag erschien am 14. Mai 2019 auf dem Debatten-Format „Causa“ der Zeitung Tagesspiegel.


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In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.