Wirtschaftspolitischer Beitrag

Staatsbankrotte und die rechtlichen Folgen: Wie Anlegerklagen den Markt für Staatsanleihen verändern

Cover Kiel Focus stock market bull

Autoren

  • Julian Schumacher
  • Christoph Trebesch
  • Henrik Enderlein
Erscheinungsdatum

Das zunehmende Risiko, bei einem Staatsbankrott verklagt zu werden, hat bereits jetzt Auswirkungen auf die Zahlungsbereitschaft von Staaten und auf den Verlauf von Schuldenkrisen.

Experte IfW Kiel

Lange Zeit waren Gläubiger von Staaten machtlos, wenn eine Regierung ihre Zahlungen einstellte, denn es war auf rechtlichem Wege kaum möglich, eine Rückzahlung der Schulden zu erzwingen. Das Prinzip der souveränen Immunität schützte Staaten vor Gläubigerklagen und anderen rechtlichen Konsequenzen eines Bankrotts wie etwa Zwangsvollstreckung von ausstehenden Schulden. Staatsschulden standen „über dem Gesetz”.

Seit den 1970er Jahren ist die staatliche Immunität im Bereich der Staatsverschuldung jedoch mehr und mehr untergraben worden. Gerichtsverfahren, die von Banken und von spezialisierten Hedgefonds angestoßen werden, haben immer häufiger Erfolg. Insbesondere vor Gerichten in New York und England werden diese Klagen eingereicht, da auf diesen Finanzmärkten  viele Schuldtitel ausgegeben wurden. Der wahrscheinlich bekannteste Fall ist Argentinien: Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit setzten sich die hartnäckigsten Gläubiger vor einem New Yorker Gericht durch und zwangen so die argentinische Regierung zu einer Einigung.  Argentinien musste den klagenden Investoren mehr als zehn Milliarden US-Dollar zurückzahlen.

Argentinien ist jedoch bei weitem kein Einzelfall. Eine aktuelle Untersuchung auf Basis von Gerichtsdokumenten identifiziert 158 Verfahren gegen 34 Staaten, die zwischen 1976 und 2010 in den USA oder Großbritannien durch private Anleger eingereicht wurden (Schumacher et al. 2018). Die Studie zeigt außerdem, dass die ökonomischen Kosten dieser Klagen immer relevanter werden. Insbesondere können Anlegerklagen und „Holdouts“ (Gläubiger, die sich weigern an einer Umschuldung teilzunehmen) mit ihren Gerichtsverfahren den Zugang eines Staates zu internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen.

Anlegerklagen gegen insolvente Staaten: ein zunehmendes Risiko

Die Daten zeigen einen klaren Trend (siehe Abbildung): Das Risiko, nach einem Staatsbankrott verklagt zu werden, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Lag die Wahrscheinlichkeit einer Klage in den 1980er und frühen 1990er Jahren noch bei weniger als zehn Prozent, so kommt es seit Anfang der 2000er Jahre bei fast jedem zweiten Zahlungsausfall zu Streitigkeiten vor Gericht. Die beklagten Summen (in US-Dollar) sind dabei von nahezu null auf durchschnittlich drei Prozent der säumigen Schulden angestiegen.

Die Daten zeigen außerdem, dass sich der Markt für Anlegerklagen seit Anfang der neunziger Jahre grundlegend verändert hat, als spezialisierte Hedgefonds zunehmend aktiv wurden. Diese Investoren kaufen Staatspapiere zu niedrigen Preisen auf dem Sekundärmarkt und fordern dann vor Gericht eine vollständige Rückzahlung. Klagen durch Hedgefonds machen inzwischen gut zwei Drittel aller neuen Fälle aus und sind in der Regel größer und langwieriger als die anderer Investoren. Hedgefonds versuchen auch viel häufiger, Staatsvermögen im Ausland zu pfänden oder Urteile anderweitig zu vollstrecken.

Die Abbildung zeigt die Gesamtzahl der Staatsbankrotte (Umschuldung von Staatsschulden mit einem „Haircut“, also Schuldenschnitt) pro Jahr (linke Achse, helle Säulen) sowie die Zahl dieser Umschuldungen, bei der es zu Anlegerklagen in den USA oder Großbritannien kam (dunkle Säulen). Die schwarze Linie zeigt den Anteil der Fälle, der von Anlegerklagen betroffen war (in Prozent aller Umschuldungen, als gleitender Durchschnitt über 5 Jahre)

Die wirtschaftlichen Folgen von Anlegerklagen: Pfändungen und finanzielles Embargo

Neben den unmittelbaren Kosten für Anwälte und Prozessführung haben Anlegerklagen oft erhebliche ökonomische Konsequenzen für Schuldnerstaaten. Insbesondere können die Gerichtsverfahren zu einem Finanzembargo führen, da Gerichte Gläubigern das Recht zusprechen, die Aufnahme von Auslandskapital der Schuldnerregierung faktisch zu unterbinden. Das betrifft nach neuester Rechtsprechung unter gewissen Umständen auch Schuld- und Zinszahlungen, die über Banken in den USA abgewickelt werden. Dieses Risiko einer Kapitalpfändung erschwert es Regierungen, Staatsanleihen im Ausland zu emittieren und zu bedienen. Die Klagen versperren somit den Zugang zu internationalen Kapitalmärkten, was sich deutlich in den Daten zeigt: Die beklagten Länder platzieren oft jahrelang keine Staatenanleihen in London oder New York. Hierzu zählen auch große Emittenten, die sich im Normalfall regelmäßig im Ausland Geld leihen, wie zum Beispiel Argentinien, Brasilien oder Peru.

Abbildung: Anlegerklagen in Staatsbankrotten seit 1975

Die Abbildung zeigt die Gesamtzahl der Staatsbankrotte (Umschuldung von Staatsschulden mit einem „Haircut“, also Schuldenschnitt) pro Jahr (linke Achse, helle Säulen) sowie die Zahl dieser Umschuldungen, bei der es zu Anlegerklagen in den USA oder Großbritannien kam (dunkle Säulen). Die schwarze Linie zeigt den Anteil der Fälle, der von Anlegerklagen betroffen war (in Prozent aller Umschuldungen, als gleitender Durchschnitt über 5 Jahre)


Coverfoto: © AndreyKrav – iStockphoto

In der Reihe Kiel Focus veröffentlicht das Institut für Weltwirtschaft Essays zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen für deren Inhalte die Autorinnen und Autoren alleine verantwortlich zeichnen. Die in den Essays abgeleiteten wirtschaftspolitischen Empfehlungen spiegeln nicht notwendigerweise die Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft wider.