Wirtschaftspolitischer Beitrag
CO2-Speicherung: in Norwegen schon lange salonfähig
In Deutschland ist es de facto verboten, abgeschiedenes CO2 unterirdisch zu speichern, und die allgemeine Skepsis gegenüber dieser technischen Möglichkeit ist groß. Dabei ist es für die Erreichung der formulierten Klimaziele notwendig, dass ab Mitte des Jahrhunderts kein zusätzliches CO2 mehr in die Atmosphäre gelangt, was beispielsweise in der Zement- und Düngemittelproduktion oder bei der Müllverbrennung nicht gelingen kann. Bisher blockiert das Kohlendioxid-Speichergesetz (KSpG) die Weiterentwicklung der Speichermöglichkeiten. Mit dem zweiten Evaluierungsbericht könnte sich das ändern. Erwartet werden rechtliche Klarstellungen, und es könnten auch die Weichen für den Export von abgeschiedenem CO2 ins Ausland gestellt werden, vor allem ins Vorreiterland Norwegen, das Deutschland bei diesem Thema inzwischen fast Jahrzehnte voraus ist.