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22.05.2012
 
 
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Kieler Diskussionsbeitrag 422


Finanzhilfen der Bundesländer in den Jahren 2000–2004: Eine empirische Analyse

Astrid Rosenschon

Die Finanzhilfen der Bundesländer und ihrer Gemeinden erreichten im Jahr 2004 einen Umfang von 58,6 Mrd. Euro, bei erweiterter Abgrenzung sogar 64,3 Mrd. Euro. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt sind dies 2,7 bzw. knapp 3 Prozent. Gemessen an den gesamten Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden betrugen die Finanzhilfen 28,9 bzw. 31,7 Prozent.

Seit 2000 haben die Finanzhilfen um 1,4 bzw. 0,8 Mrd. Euro abgenommen. Während der Subventionsabbau in den alten Flächenländern, die eine relativ niedrige Subventionsquote aufweisen, eher zäh verlaufen ist (2000: 2,5 Prozent im Verhältnis zum BIP, 2004: 2,4 Prozent), kommen die neuen Flächenländer von hohem Niveau aus zügig voran (von 7,4 Prozent im Jahr 2000 auf 6,1 Prozent im Jahr 2004).

Im neunzehnten Subventionsbericht der Bundesregierung wird für das Jahr 2003 ein Finanzhilfevolumen der Länder und ihrer Gemeinden in Höhe von 12,9 Mrd. Euro ausgewiesen. Damit wird nur rund ein Fünftel des hier errechneten Finanzhilfevolumens erfasst.

Bei einem interregionalen Vergleich ist aufgrund von Informationslücken Vorsicht geboten. Diese betreffen nicht dokumentierte Schattenhaushalte und nicht erfassbare Preissubventionen und können bewirken, dass das hier ausgewiesene Ranking vom tatsächlichen abweicht.

Unter den alten Flächenländern hatte im Zeitraum 2000–2004 Schleswig-Holstein die niedrigsten Finanzhilfen je Einwohner, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Die meisten Finanzhilfen – bezogen auf die Einwohner – haben Bayern, Baden- Württemberg und Hessen vergeben, wobei der Rang davon abhängt, ob man die enge oder die weite Abgrenzung zugrunde legt. Unter den neuen Bundesländern hat Sachsen die niedrigsten Finanzhilfen je Einwohner gezahlt, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern. Von den Stadtstaaten leistete Berlin die höchsten Finanzhilfen, Hamburg die niedrigsten.

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