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02.09.2010
 
 
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Pressemitteilung des IfW vom 7.9.2006


 

Lohnsubventionen für Geringverdiener ein untaugliches arbeitsmarktpolitisches Instrument

Lohnsubventionen für Geringverdiener verursachen eher negative als positive gesamtwirt­schaftliche Beschäftigungseffekte, da sie die Anreize zur Weiterqualifi­zierung verrin­gern, und sind daher ein untaugliches Instrument zur Belebung des Arbeitsmarktes. Dies ist das zentrale Ergebnis des Kieler Arbeitspapiers 1292 der IfW-Ökonomen Frank Oskamp und Dennis J. Snower.

In Deutschland und vielen anderen kontinentaleuropäischen Ländern hat sich die Arbeitsmarktsituation von gering qualifizierten Arbeitnehmern in den letzten Dekaden erheblich verschlechtert. Zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit im unteren Einkom­menssegment des Arbeitsmarktes propagieren viele Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftspolitiker die Einführung von Lohnsubventionen in Form von Kombilöhnen. Mit Hilfe einer staatlichen Subvention verringern Kombilöhne die Lohnkosten der Unternehmen, ohne die Einkommen der Arbeitnehmer abzusenken. Es steht außer Frage – so Oskamp und Snower – dass dieser Keil zwischen Lohnkosten und Arbeitseinkommen die Nachfrage nach gering entlohnten Arbeitskräften erhöht und so die Arbeitslosigkeit in diesem Segment des Arbeitsmarktes verringert.

Angesichts dieses positiven direkten Beschäftigungseffektes für Geringverdiener werden die negativen indirekten Auswirkungen von Lohnsubventionen auf andere Segmente des Arbeitsmarktes von vielen Arbeitsmarktökonomen und Wirt­schafts­politikern jedoch vernachlässigt. Oskamp und Snower verweisen insbeson­dere dar­auf, dass eine staatliche Förderung gering entlohnter Tätigkeiten die finan­ziellen Anreize zur Weiterqualifizierung erheblich verringern können. Denn die mit dem Kombilohn verbundene Subvention geht verloren, wenn ein Arbeitnehmer sich weiter qualifiziert und aufgrund seiner höheren Produktivität in ein anderes Segment des Arbeitsmarktes überwechselt. Eine Weiterqualifizierung ist für Geringverdiener jedoch in der Regel eine wesentliche Voraussetzung dafür,  ihre Arbeitsplatzsicher­heit mittelfristig zu erhöhen, da besser ausgebildete Arbeitnehmer deutlich seltener von Arbeitslosigkeit betroffen sind als geringqualifizierte Arbeitnehmer. Darüber hin­aus betonen die IfW-Ökonomen, dass die mit dem Kombilohn verbundene Subven­tion letztlich durch eine Erhöhung der Steuern auf die Arbeitseinkommen Höherquali­fizierter finanziert werden muss und so die finanziellen Anreize zur Weiterqualifizie­rung nochmals verringert.

Im Rahmen eines Kalibrationsmodells für den deutschen Arbeitsmarkt analysieren Oskamp und Snower das Ausmaß der einzelnen Beschäftigungseffekte dieser Art des  Kombilohns. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung eines Kombilohns für Geringverdiener in Deutschland in der Tat die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Arbeitnehmer verbessern würde. Abhängig von der Höhe der im Kombilohn enthal­tenen Subvention könnte der Anteil gering entlohnter Arbeitnehmer an den Erwerbs­personen von derzeit etwa 14 Prozent auf bis zu 17 Prozent erhöht werden. Aller­dings würde sich aufgrund der negativen Weiterbildungsanreize dieses Kombilohnes der Anteil der Höherqualifizierten an den Erwerbspersonen von gegenwärtig etwa 76 Prozent auf bis zu 73 Prozent verringern. Die Auswirkungen eines Kombilohnes auf die Gesamtbeschäftigung wären also annähernd Null, wenn nicht sogar negativ. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind daher Lohnsubventionen für Geringverdiener für sich genommen ein ungeeignetes Instrument zur Belebung des Arbeitsmarktes.

Fachlicher Ansprechpartner:

Dipl.-Volkswirt Frank Oskamp
Tel. +49 (431) 8814-272

Prof. Dennis J. Snower, Ph.D.
Tel. +49 (431) 8814-235