Pressemitteilung des IfW vom 7.9.2006
Lohnsubventionen für Geringverdiener ein untaugliches arbeitsmarktpolitisches Instrument
Lohnsubventionen für Geringverdiener verursachen eher negative als positive gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte, da sie die Anreize zur Weiterqualifizierung verringern, und sind daher ein untaugliches Instrument zur Belebung des Arbeitsmarktes. Dies ist das zentrale Ergebnis des Kieler Arbeitspapiers 1292 der IfW-Ökonomen Frank Oskamp und Dennis J. Snower.
In Deutschland und vielen anderen kontinentaleuropäischen Ländern hat sich die Arbeitsmarktsituation von gering qualifizierten Arbeitnehmern in den letzten Dekaden erheblich verschlechtert. Zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit im unteren Einkommenssegment des Arbeitsmarktes propagieren viele Wirtschaftswissenschaftler und Wirtschaftspolitiker die Einführung von Lohnsubventionen in Form von Kombilöhnen. Mit Hilfe einer staatlichen Subvention verringern Kombilöhne die Lohnkosten der Unternehmen, ohne die Einkommen der Arbeitnehmer abzusenken. Es steht außer Frage – so Oskamp und Snower – dass dieser Keil zwischen Lohnkosten und Arbeitseinkommen die Nachfrage nach gering entlohnten Arbeitskräften erhöht und so die Arbeitslosigkeit in diesem Segment des Arbeitsmarktes verringert.
Angesichts dieses positiven direkten Beschäftigungseffektes für Geringverdiener werden die negativen indirekten Auswirkungen von Lohnsubventionen auf andere Segmente des Arbeitsmarktes von vielen Arbeitsmarktökonomen und Wirtschaftspolitikern jedoch vernachlässigt. Oskamp und Snower verweisen insbesondere darauf, dass eine staatliche Förderung gering entlohnter Tätigkeiten die finanziellen Anreize zur Weiterqualifizierung erheblich verringern können. Denn die mit dem Kombilohn verbundene Subvention geht verloren, wenn ein Arbeitnehmer sich weiter qualifiziert und aufgrund seiner höheren Produktivität in ein anderes Segment des Arbeitsmarktes überwechselt. Eine Weiterqualifizierung ist für Geringverdiener jedoch in der Regel eine wesentliche Voraussetzung dafür, ihre Arbeitsplatzsicherheit mittelfristig zu erhöhen, da besser ausgebildete Arbeitnehmer deutlich seltener von Arbeitslosigkeit betroffen sind als geringqualifizierte Arbeitnehmer. Darüber hinaus betonen die IfW-Ökonomen, dass die mit dem Kombilohn verbundene Subvention letztlich durch eine Erhöhung der Steuern auf die Arbeitseinkommen Höherqualifizierter finanziert werden muss und so die finanziellen Anreize zur Weiterqualifizierung nochmals verringert.
Im Rahmen eines Kalibrationsmodells für den deutschen Arbeitsmarkt analysieren Oskamp und Snower das Ausmaß der einzelnen Beschäftigungseffekte dieser Art des Kombilohns. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung eines Kombilohns für Geringverdiener in Deutschland in der Tat die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Arbeitnehmer verbessern würde. Abhängig von der Höhe der im Kombilohn enthaltenen Subvention könnte der Anteil gering entlohnter Arbeitnehmer an den Erwerbspersonen von derzeit etwa 14 Prozent auf bis zu 17 Prozent erhöht werden. Allerdings würde sich aufgrund der negativen Weiterbildungsanreize dieses Kombilohnes der Anteil der Höherqualifizierten an den Erwerbspersonen von gegenwärtig etwa 76 Prozent auf bis zu 73 Prozent verringern. Die Auswirkungen eines Kombilohnes auf die Gesamtbeschäftigung wären also annähernd Null, wenn nicht sogar negativ. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind daher Lohnsubventionen für Geringverdiener für sich genommen ein ungeeignetes Instrument zur Belebung des Arbeitsmarktes.
Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Volkswirt Frank Oskamp
Tel. +49 (431) 8814-272
Prof. Dennis J. Snower, Ph.D.
Tel. +49 (431) 8814-235