Insolvenzregeln für Banken, nicht für Staaten
Medieninformation vom 29. März 2011
Kann der Europäische Stabilitätsmechanismus Schuldenkrisen wie die in Griechenland und Portugal künftig verhindern? Eindeutig nicht, denn private Investoren profitieren nach wie vor von den hohen Zinsen der notleidenden Staatsschuldtitel – angemessen an den Ausfallrisiken beteiligt sind sie hingegen nicht.
Wie sollte also ein besserer Krisenmechanismus aussehen, der nicht nur den betroffenen Ländern, sondern auch den privaten Gläubigern und den restlichen Ländern der Euro-Zone einen Anreiz bietet? IfW-Wissenschaftler Henning Klodt zeigt in seinem aktuellen Kieler Arbeitspapier „Ist die Währungsunion zu retten? Für einen anreizeffizienten Krisenmechanismus“ auf, welche Elemente ein solcher Mechanismus enthalten sollte, und warum der aktuelle Rettungsschirm der Währungsunion keine sichere Zukunft garantieren kann.
Klodt kommt zu dem Schluss, dass die Staatsschuldpapiere hoffnungslos überschuldeter Krisenländer einem spürbaren Haircut auf Kosten der privaten Gläubiger unterzogen werden sollten. Im Gegenzug sollten die anderen Euro-Länder die abgewerteten Staatsschuldpapiere garantieren. Unverzichtbar für das Wirken dieser Maßnahmen ist eine angemessene Bankenregulierung, damit systemische Banken nicht länger damit drohen können, durch ihre Insolvenz ganze Volkswirtschaften zu destabilisieren. Weder der temporäre noch der permanente European Stability Mechanism erfüllen diese Anforderungen eines anreizeffizienten Rettungsplans.
Wenn systemische Banken hinreichend reguliert sind, müssen die Zinssignale an den Kapitalmärkten wieder einen ausreichenden Entfaltungsspielraum bekommen, um Überschuldungsprobleme einzelner Länder frühzeitig anzeigen zu können. „Diese Funktion können sie nur erfüllen, wenn den Gläubigern keine Illusionen darüber gemacht werden; im Ernstfall würde die Gemeinschaft der Euro-Länder für die Schulden ihrer einzelnen Mitglieder aufkommen“, betont Klodt. Auch müssen wirkungsvolle Sanktionen gegen die Länder möglich sein, die Garantien anderer Länder in Anspruch nehmen. Eine mögliche Sanktion könnte beispielsweise die zeitweilige Aufgabe der Haushaltssouveränität sein.
Fachlicher Ansprechpartner: Prof. Dr. Henning Klodt